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2015

Liquiditätsregulierung: Beginn der Erhebung von Beobachtungskennzahlen

Beobachtungskennzahlen sind als Überwachungsinstrumente Teil der neuen Liquiditätsregulierung unter Basel III. Sie ergänzen die kurzfristige Liquiditätsquote sowie die Quote für strukturelle Liquidität. Im Unterschied zu diesen beiden Quoten sind bei den verschiedenen Beobachtungskennzahlen keine Mindestanforderungen zu erfüllen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA bereitet die Einführung dieser zusätzlichen Beobachtungskennzahlen vor. Dafür verlangt die FINMA von den Beaufsichtigten zu Testzwecken ab Herbst 2015 eine entsprechende Berichterstattung. 

Nach den Basel-III-Mindeststandards haben Banken international harmonisierte quantitative Liquiditätsvorschriften zu erfüllen. Dazu gehören einerseits die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) und die Quote für strukturelle Liquidität (Net Stable Funding Ratio, NSFR). Zu Beginn des Jahres 2015 führte die Schweiz die LCR ein und die FINMA startete die Beobachtungsperiode der NSFR. Andererseits sieht das Basler Reformpaket zusätzliche Messgrössen, sogenannte Beobachtungskennzahlen, vor. Diese dienen den Aufsichtsbehörden als Überwachungsinstrumente und erfassen Daten zu Mittelflüssen, Bilanzstruktur und lastenfreien Sicherheiten einer Bank.

 

Die FINMA verlangt nun ab Herbst 2015 eine Testberichterstattung zu diesen Beobachtungskennzahlen. Die vorgängige Berichterstattung dient zum einen dem Bankensektor, sich auf die neue Regulierung vorzubereiten. Zum anderen ermöglicht sie den zuständigen Behörden, die Auswirkungen der Einführung der Beobachtungskennzahlen abschätzen zu können. Die erhobenen Daten werden zudem in die Diskussionen in der nationalen Arbeitsgruppe zur Liquiditätsregulierung einfliessen. 

 

Die Beobachtungsperiode dauert 15 Monate. Für das Testreporting der Beobachtungskennzahlen werden 6 Test-Quartalsberichte basierend auf Excel-Erhebungsformularen beginnend mit dem 30. September 2015 für alle Banken der FINMA-Aufsichtskategorie 1 bis 3 und ausgewählten Instituten der Kategorie 4 erhoben. Die Frist zur Einreichung der ersten Erhebungen beträgt drei Monate, für alle weiteren Erhebungen zwei Monate. Die ersten Daten müssen also per Ende Dezember 2015 eingereicht werden. Die allgemeine Berichterstattung basierend auf SNB-Meldeformularen für alle Banken startet ab dem 1. Quartal 2017. 

 

Die FINMA schaltet einen Erhebungsbogen mit dazugehörigen Bearbeitungshinweisen für die Berichterstattung der Beaufsichtigten auf. Weitere Hintergrundinformationen zum Konzept der Beobachtungkennzahlen und dem Aufbau des Erhebungsbogens sind in den Bearbeitungshinweisen enthalten. Da es sich um eine Testberichterstattung handelt, kann sich der Erhebungsbogen noch verändern. 

Erhebungsbogen für die ergänzenden Beobachtungskennzahlen

Zuletzt geändert: 18.08.2015 Grösse: 0.23  MB
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