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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 30. Juni 2015 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Im Rahmen dieser Änderung wurde eine natürliche Person aus der Liste gelöscht. Die Änderung tritt am 1. Juli 2015 um 18.00 Uhr in Kraft. 

Die Änderung ist auf der Interseite des SECO abrufbar.

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