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Internationale Sanktion

Änderung der Anhänge 1 und 2 der Verordnung vom 19. Januar 2005 über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16)

Das Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 21. April 2015 die Anhänge 1 und 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia geändert. Dabei wurde eine natürliche Person aus der Liste gelöscht. Die Änderung tritt am 22. April 2015 um 18.00 Uhr in Kraft.

Die Änderung ist auf der Homepage des SECO abrufbar.

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