Am 25. März 2015 hat der Bundesrat beschlossen, die teilrevidierte Aufsichtsverordnung (AVO) am 1. Juli 2015 in Kraft zu setzen. Damit ergeben sich Änderungen in der Beaufsichtigung der privaten Versicherungsunternehmen sowie der Versicherungsgruppen und -konglomerate.
Wesentliche Änderungen erfahren insbesondere die Bereiche Solvabilität, qualitatives Risikomanagement und Offenlegung. Daneben erfolgen Anpassungen bei den versicherungstechnischen Rückstellungen, dem gebundenen Vermögen und der Vermittleraufsicht sowie bei einigen branchenspezifischen Bestimmungen.
Anpassung der FINMA-Praxis
Die FINMA wird ihre Aufsichtspraxis gestützt auf die revidierte Verordnung schrittweise entwickeln und kommunizieren. Bis zum 1. Januar 2017 sollen verschiedene Rundschreiben angepasst und neue Rundschreiben erstellt werden.
Die aktuellen Rundschreiben bleiben bis zu einer allfälligen Revision unverändert gültig, soweit sie nicht im Widerspruch zu den Bestimmungen der revidierten AVO stehen. Im Fall von materiellen Lücken, Unklarheiten oder Widersprüchen gehen die Bestimmungen der AVO vor.
Fragen in diesem Zusammenhang sind, wenn möglich, frühzeitig mit dem verantwortlichen Account Manager der FINMA zu klären.