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2014

FINMA anerkennt SFAMA-Verhaltensregeln

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Verhaltensregeln SFAMA als Mindeststandard. Sie widerspiegeln die aufgrund der Revision des Kollektivanlagegesetzes erweiterten Sorgfalts- und Informationspflichten der Branche. Sie treten am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die Teilrevisionen des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung führten zu wesentlichen Erweiterungen der Sorgfalts- und Informationspflichten der Bewilligungsträger und ihrer Beauftragten. So wurden neue Bestimmungen eingeführt zur Offenlegung sämtlicher den Anlegern belasteter Gebühren und Kosten sowie der Entschädigungen für den Vertrieb. Zudem wird auch die funktionale und hierarchische Trennung der Kontrollsysteme und die Behandlung von Interessenkonflikten geregelt.

Die Verhaltensregeln SFAMA setzen nun im Wesentlichen die erweiterten gesetzlichen Verhaltensregeln um. Zudem werden die Institute im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen verpflichtet, eine am Prinzip der Verhältnismässigkeit, ihrer Grösse und ihrem Risikoprofil angemessene Salär- und Vergütungspolitik zu verfolgen.

Die Verhaltensregeln SFAMA führen auch zu einer Vereinfachung, da die beiden bisherigen Verhaltensregeln für die schweizerische Fondswirtschaft und für die Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen aus dem Jahr 2009 in einem gemeinsamen Verhaltenskodex zusammengeführt werden. Die neuen Verhaltensregeln treten am 1. Januar 2015 in Kraft, wobei eine einjährige Übergangsfrist für die nötigen Umsetzungsarbeiten eingeräumt wird.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch
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FINMA anerkennt SFAMA-Verhaltensregeln

Zuletzt geändert: 14.11.2014 Grösse: 0.1  MB
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