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Medienmitteilung
2014

FINMA veröffentlicht totalrevidiertes Rundschreiben «Liquiditätsrisiken Banken»

Ab 2015 soll entlang des Bankenstandards Basel III ein neuer, harmonisierter Liquiditätsstandard gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD führt mit einer Revision der Liquiditätsverordnung die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) ein. Gleichzeitig passt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2013/6 «Liquidität Banken» an und veröffentlicht heute die definitive Fassung des Rundschreibens.
Nach den Basel-III-Mindeststandards haben Banken neben strengeren Eigenmittelvorschriften neu auch international harmonisierte quantitative Liquiditätsvorschriften zu erfüllen. Nach der Umsetzung der Eigenmittelvorschriften wird in der Schweiz 2015 die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) eingeführt. Dafür passt der Bundesrat die Liquiditätsverordnung und die FINMA das Rundschreiben 2013/6 «Liquidität Banken» an. Die neue Liquiditätsverordnung wurde vom Bundesrat bereits am 25. Juni 2014 verabschiedet und tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Der FINMA-Verwaltungsrat hat das totalrevidierte Rundschreiben am 3. Juli 2014 verabschiedet. Es tritt ebenfalls am 1. Januar 2015 in Kraft.

Mehr liquide Mittel zur Sicherheit

Das Ziel der kurzfristigen Liquiditätsquote ist es, die Krisenfestigkeit von Banken gegen Liquiditätsschocks zu stärken. Banken sollen als Liquiditätsreserve über einen Mindestbestand an qualitativ hochwertigen und liquiden Vermögenswerten verfügen. Die Banken müssen in einer Stresssituation einem erheblichen, einen Monat andauernden Mittelabfluss standhalten können. Geschäftsleitung und Aufsichtsbehörde erhalten künftig die Möglichkeit, bei Liquiditätsproblemen angemessene, kurzfristige Anpassungs- und Abhilfemassnahmen zu ergreifen.

Schrittweise Einführung der kurzfristigen Liquiditätsquote

Die Schweiz wird die kurzfristige Liquiditätsquote mit wenigen Abweichungen und Ergänzungen nach den Basel-III-Vorschriften umsetzen. Sie wird in der Schweiz für alle Banken – mit Ausnahme der systemrelevanten Banken – stufenweise ab 2015 eingeführt und auch offengelegt (vgl. separate Anhörung zur Revision des Rundschreibens «EM-Offenlegung Banken»). Aufgrund der stufenweisen Einführung sollen die Banken genügend Zeit haben, ihre Geschäftsmodelle anzupassen oder den geforderten Bestand an qualitativ hochwertigen, liquiden Vermögenswerten aufzubauen. Systemrelevante Banken müssen die Vorschriften zur kurzfristigen Liquiditätsquote ohne Übergangsfrist per 1. Januar 2015 erfüllen.

Anhörungsteilnehmer begrüssen Einführung der kurzfristigen Liquiditätsquote

Vom 17. Januar bis 28. März 2013 führten das EFD (Liquiditätsverordnung) und die FINMA (Rundschreiben) eine Anhörung zu den neuen LCR-Vorschriften für Banken durch. Die Anhörungsteilnehmer begrüssten in ihren Stellungnahmen durchgehend diese Revision. Einige brachten Anpassungsvorschläge ein, denen teilweise entsprochen werden konnte. So wurden in der Liquiditätsverordnung die Anforderungen an die LCR in Bezug auf Fremdwährungen gelockert. Zudem wurde die Anrechenbarkeit von hochliquiden Aktiva als Teil des Liquiditätspuffers erweitert. Verschiedene Anhörungsteilnehmer forderten überdies für kleinere und mittelgrosse Banken Vereinfachungen. Diesem Bedürfnis kam die FINMA im Rundschreiben nach, z.B. bei den Anforderungen an die Berechnung der operativen Einlagen, bei der Berechnung des Liquiditätsabflusses aus Derivaten, der Unterscheidung zwischen Kredit- und Liquiditätsfazilitäten und den Anforderungen an die Diversifikation der qualitativ hochwertigen Aktiva im Liquiditätspuffer.

Basel-III-Mindeststandards sehen ergänzend eine strukturelle Liquiditätsquote vor

Im Bereich der Liquidität sieht die Basel-III-Rahmenvereinbarung nicht nur Vorschriften zur kurzfristigen Liquiditätsquote vor. Um weitere Aspekte des Liquiditätsrisikoprofils einer Bank zu messen und weltweit eine einheitliche Überwachung des Liquiditätsrisikos zu fördern, wird bis 2018 als ergänzender quantitativer Liquiditätsstandard eine strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) eingeführt. Dieser Schritt der Umsetzung ins Schweizer Regelwerk wird in einer separaten Anhörung voraussichtlich 2016 vollzogen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch 
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FINMA veröffentlicht totalrevidiertes Rundschreiben «Liquiditätsrisiken Banken»

Zuletzt geändert: 07.07.2014 Grösse: 0.28  MB
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Stellungnahmen

Rundschreiben «Liquiditätsrisiken Banken»

Zuletzt geändert: 07.07.2014 Grösse: 4.95  MB
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Anhörungsbericht

Bericht der FINMA über die Anhörung vom 17. Januar 2014 bis 28. März 2014 zum Entwurf des Rundschreibens «Liquidität Banken»

Zuletzt geändert: 03.07.2014 Grösse: 0.45  MB
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2015/02 FINMA-Rundschreiben "Liquiditätsrisiken – Banken" (07.12.2017)

Qualitative Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement und quantitative Anforderungen an die Liquiditätshaltung

Zuletzt geändert: 07.12.2017 Grösse: 0.37  MB
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