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2014

Vertrieb und Transparenz kollektiver Kapitalanlagen: FINMA anerkennt SFAMA-Richtlinien

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt zwei Branchen–Richtlinien im Bereich kollektiver Kapitalanlagen als Mindeststandard. Die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) passte ihre Richtlinien zum Vertrieb und zur Transparenz kollektiver Kapitalanlagen als Folge der Revision der Kollektivanlagebestimmungen an.
Am 1. März 2013 traten das revidierte Kollektivanlagengesetz (KAG) und die revidierte Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft. Damit änderten sich die gesetzlichen Grundlagen für den Vertrieb, die Offenlegung von Gebühren und Kosten sowie deren Verwendung von kollektiven Kapitalanlagen. Im Zusammenhang mit diesen Gesetzesänderungen passte die Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA) ihre Richtlinie Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen und ihre Transparenzrichtlinie entsprechend an. Die FINMA anerkennt nun diese als Mindeststandard. Sie treten per 1. Juli 2014 in Kraft und beinhalten Übergangsbestimmungen.
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