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2014

FINMA eröffnet Anhörung zur Kollektivanlagenverordnung-FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Kollektivanlagenverordnung-FINMA. Mit der Revision des Kollektivanlagengesetzes und der Kollektivanlagenverordnung wurden per 1. März 2013 die gesetzlichen Grundlagen geändert. Dies erfordert nun eine Totalrevision der entsprechenden FINMA-Verordnung. Die Anhörung dauert bis zum 19. Mai 2014.

Per 1. März 2013 traten die Teilrevisionen des Kollektivanlagengesetzes (KAG) und der Kollektivanlagenverordnung (KKV) in Kraft. Diese stellen neue Anforderungen an die Verwaltung, die Verwahrung und den Vertrieb kollektiver Kapitalanlagen. Die Revisionen ändern ebenfalls die Grundlagen für die Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA). Daher erfordern diese Änderungen eine umfassende Überarbeitung der KKV-FINMA, welche einer Anhörung bis zum 19. Mai 2014 unterzogen wird.

Die Revision bezweckt im Sinne einer besseren Benutzerfreundlichkeit eine Modernisierung und Vereinfachung der Regulierung: Überflüssige Definitionen werden entfernt, Titel inhaltsgemäss zusammengefasst und das FINMA-Rundschreiben 2008/37 «Delegation durch Fondsleitung / SICAV» prinzipienbasiert integriert.

Die materiellen Änderungen im Entwurf der FINMA-Verordnung sollen den Anlegerschutz vor dem Hintergrund der geänderten nationalen und internationalen Standards stärken und die Erhaltung des Marktzugangs zur EU unterstützen. Bei der Risikomessung von derivativen Finanzinstrumenten wird in Anlehnung an die europäische Regulierung künftig auf eine Anrechnung in den drei Risikokategorien Markt-, Kredit-, und Währungsrisiko verzichtet. Weiter werden neu allgemeine Anforderungen an die Qualität, Verwaltung und Verwahrung von Sicherheiten, die eine kollektive Kapitalanlage entgegen nimmt, festgehalten.

Die Revision bringt ausserdem eine Präzisierung der Anforderungen an das unabhängige Risikomanagement für Fondsleitungen, SICAV und Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen. Interne Richtlinien müssen künftig sowohl in diesem Bereich als auch betreffend der Kontrollaufgaben der Depotbank bestimmte minimale Regeln enthalten. Ausserdem werden weitere Einzelheiten zu Master-Feeder-Strukturen geregelt. Definiert werden letztlich zudem die Berechnung der De-Minimis-Schwelle von Vermögensverwaltern kollektiver Kapitalanlagen sowie die Anforderungen an deren Berufshaftpflichtversicherung.

Kontakt
Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

 

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FINMA eröffnet Anhörung zur Kollektivanlagenverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 03.04.2014 Grösse: 0.1  MB
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Entwurf KKV-FINMA («clean» Version)

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 0.92  MB
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Entwurf KKV-FINMA («mark-up» Version)

Zuletzt geändert: 18.03.2015 Grösse: 1.28  MB
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Kernpunkte

Kollektivanlagenverordnung-FINMA

Zuletzt geändert: 03.04.2014 Grösse: 0.13  MB
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Erläuterungsbericht zur Totalrevision der KKV FINMA

Zuletzt geändert: 03.04.2014 Grösse: 0.56  MB
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Information zur Anhörung

Totalrevision der Kollektivanlagenverordnung-FINMA (KKV-FINMA)

Zuletzt geändert: 03.04.2014 Grösse: 0.02  MB
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