Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Einlagensicherung der Banken und Effektenhändler esisuisse schliessen eine Vereinbarung zur Formalisierung und Institutionalisierung ihrer Zusammenarbeit und ihres Informationsaustausches.
Die FINMA und esisuisse legen in einer Vereinbarung (Memorandum of Understanding) allgemeine Grundsätze zur Konkretisierung ihrer Zusammenarbeit fest. Insbesondere wird bestimmt, dass sich die Institutionen gegenseitig bei öffentlichen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Einlagensicherung vorab informieren. Ausserdem hat esisuisse der FINMA Änderungen ihrer Organisationsstruktur oder Funktionsweise im Voraus und Mitteilungen an ihre Mitglieder zeitgleich mitzuteilen. Die FINMA ihrerseits hat esisuisse bei Anzeichen eines möglichen Anwendungsfalls der Einlagensicherung zu orientieren, so dass esisuisse allfällige Vorkehrungen früh genug treffen kann.
Die Vereinbarung umschreibt weitgehend die bisher gelebte Praxis und tritt per sofort in Kraft. Sie basiert auf der bankenrechtlichen Grundlage, nach welcher esisuisse und die FINMA einander die zur Wahrung ihrer jeweiligen Aufgaben notwendigen Angaben zur Verfügung stellen. Dieses Vorgehen entspricht ausserdem den internationalen Standards im Bereich der Einlagensicherungen.