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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 26. Februar 2013 über Massnahmen gegen gewisse Personen aus der Ukraine (SR 946.231.176.7)

Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA hat am 7. März 2014 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus der Ukraine geändert. Es wurden 9 natürliche Personen hinzugefügt. Die Änderung tritt am 10. März 2014 um 12 Uhr in Kraft. Die Änderung kann unter folgendem Link eingesehen werden.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, der Direktion für Völkerrecht (DV) des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegen gewisse Personen aus der Ukraine solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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