Die Eigenhandelsabteilung der InCore Bank AG hat in unzulässiger Weise Börsenkurse von Effekten zugunsten der eigenen Bank beeinflusst. Mit ihrem Marktverhalten verstiess die Bank gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA macht der Bank Auflagen und zieht unrechtmässige Gewinne in der Höhe von 3,5 Millionen Schweizer Franken ein. Die InCore Bank hat bereits organisatorische Massnahmen ergriffen und stellte den Effekten-Eigenhandel vollständig ein.
Im September 2012 hat die FINMA ein Enforcementverfahren gegen die InCore Bank AG eröffnet. Auslöser war eine Meldung der SIX Swiss Exchange AG, die Unregelmässigkeiten in der Eigenhandelsabteilung der Bank festgestellt hatte. Das Verfahren der FINMA ergab, dass für das Nostrokonto der Bank tätige Händler der InCore Bank im Zeitraum von Januar 2007 bis Juni 2012 mittels Eingabe einer Vielzahl von Scheinaufträgen die Kurse zahlreicher Aktien und Derivate manipuliert hatten. So erzielten sie namhafte Erträge zugunsten ihrer Bank.
FINMA rügt, macht Auflagen und zieht Gewinne ein
Die FINMA rügt die Bank, da sie mit ihrem Verhalten in schwerer Weise gegen die aufsichtsrechtliche Bestimmung des Gewährs- und des Organisationserfordernisses verstossen hat. Beide gesetzlichen Erfordernisse waren für den relevanten Zeitraum im damals geltenden FINMA-Rundscheiben 2008/38 zu den Marktverhaltensregeln näher umschrieben. Die FINMA macht der Bank in ihrer Verfügung Auflagen und zieht im Zeitraum von 2009 bis 2012 unrechtmässig erzielte Gewinne in der Höhe von 3,5 Millionen Franken ein. Der Betrag geht an den Bund.
Marktmanipulation
Die Eigenhändler der Bank beeinflussten den Börsenkurs zahlreicher Aktien und Derivate unzulässig, indem sie eine Vielzahl von Aufträgen im Orderbuch bestimmter Aktien erfassten. Die Aufträge wurden aber nie ausgeführt und sollten auch nicht ausgeführt werden. Vielmehr nutzten die Händler die mittels dieser Aufträge ausgelösten Kursbewegungen, um diese Aktien und an die Aktien gekoppelte Derivate gewinnbringend zugunsten der Bank zu handeln. Die zahlreichen Kaufaufträge wurden anschliessend wieder gelöscht («Layering»). Die Eingabe der Aufträge diente somit lediglich dazu, den Anschein von Marktaktivitäten zu erwecken und die Börsenkurse von Effekten zu verzerren (Marktmanipulation). Sie entsprachen keinem echten Angebots- und Nachfrageverhalten.
Mangelhafte Organisation und Kontrolle
Die FINMA stellte ausserdem fest, dass die interne Organisation der InCore Bank in Bezug auf den Eigenhandel schwerwiegende Mängel hatte. Es gab keine klare Handelsstrategie und auch die Kontrolle des Eigenhandels war weder auf der Ebene des Risikomanagements noch bezogen auf die Compliance angemessen ausgestaltet.
Effekten-Eigenhandel eingestellt
Im Verfahren zeigte sich die InCore Bank stets kooperativ. Sie leitete nach Verfahrenseröffnung umfangreiche organisatorische Massnahmen ein und zog entsprechende personelle Konsequenzen. Zudem stellte sie den Effekten-Eigenhandel vollständig ein.
Kontakt
Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch