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Medienmitteilung
2013

FINMA veröffentlicht Rundschreiben «Operationelle Risiken Banken»

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht heute die definitive Fassung des teilrevidierten Rundschreibens «Operationelle Risiken Banken». Darin konkretisiert sie die qualitativen Anforderungen ans Management von operationellen Risiken. Insbesondere macht die FINMA Vorgaben zum Umgang mit elektronischen Kundendaten. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.

Die FINMA unterzog das Rundschreiben 2008/21 «Operationelle Risiken Banken» einer Teilrevision. Damit will sie zentrale internationale Standards zum Umgang mit operationellen Risiken in den Schweizer Regulierungsrahmen aufnehmen. Unter den Begriff «operationelle Risiken» fällt eine ganze Palette von Ereignissen, die von Rechts- und Betrugsfällen bis hin zu IT-Pannen reichen.

Sechs internationale Grundsätze aufgenommen

In sechs Grundsätzen bildet das Rundschreiben die im Jahr 2011 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht erlassenen «Principles for the Sound Management of Operational Risk» ab. Diese legen unter anderem die Verantwortung für das Management operationeller Risiken auf der höchsten Organisationsstufe fest. Weiter verlangen sie von den Banken ein Rahmenkonzept, ein Kontrollsystem und eine Technologieinfrastruktur, welche die Identifizierung, Begrenzung und Überwachung dieser Risiken angemessen ermöglichen.

Spezifische Anforderungen für elektronische Kundendaten

Bei Bedarf kann die FINMA spezifische Themen zum Management von operationellen Risiken weitergehend konkretisieren. Da in der Schweiz in den vergangenen Jahren Risiken im Zusammenhang mit elektronischen Kundendaten in den Fokus gerückt sind, definiert die FINMA nun diesbezüglich im Anhang 3 des Rundschreibens weitere Vorgaben. Neun Grundsätze regeln das sachgerechte Management von Risiken im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit elektronischer Kundendaten von natürlichen Personen («Privatkunden»).

Umsetzung von der Grösse der Bank abhängig

Die im Rundschreiben festgelegten qualitativen Anforderungen sind abhängig von der Grösse der Bank. Sogenannte «kleine Banken» werden von der Umsetzung gewisser qualitativer Anforderungen ausgenommen. Zu dieser Gruppe gehören Banken und Effektenhändler der Kategorie 5 und in einzelnen Fällen der Kategorie 4.

Änderung im Vergleich zum Anhörungsentwurf

Die Anhörung zu dieser Teilrevision löste gemischte Reaktionen aus. Insbesondere wurde der Detaillierungsgrad des Anhangs 3 kritisiert. Daher überarbeitete die FINMA die Thematik des Umgangs mit elektronischen Kundendaten und berücksichtigte dabei zahlreiche Argumente für Anpassungen und Vereinfachungen. Das revidierte Rundschreiben tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Damit bleibt den Beaufsichtigten genügend Zeit, um den neuen Regeln zu entsprechen.

Kontakt

Vinzenz Mathys, Mediensprecher, Tel. +41 31 327 19 77, vinzenz.mathys@finma.ch

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FINMA veröffentlicht Rundschreiben «OperationelleRisiken Banken»

Zuletzt geändert: 01.10.2013 Grösse: 0.14  MB
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2008/21 FINMA-Rundschreiben "Operationelle Risiken Banken" (20.11.2008) - In Kraft bis 30.06.2017

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Teilrevision FINMA-Rundschreiben 2008/21«Operationelle Risiken Banken»

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Stellungnahmen

Rundschreiben «Operationelle Risiken Banken»

Zuletzt geändert: 01.10.2013 Grösse: 4.27  MB
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