Änderung von Anhang 2 der Verordnung vom 19. März 2002 über Massnahmen gegenüber Simbabwe (SR 946.209.2)
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Oktober 2013 den Anhang 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Simbabwe geändert. Dabei wird ein Unternehmen aus dem Anhang 2 gelöscht. Die Änderung tritt am 10. Oktober 2013 in Kraft.