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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 6 der Verordnung vom 19. Januar 2011 über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 946.231.143.6)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 8. Oktober 2013 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Ein Unternehmen wurde aus dem Anhang 6 der Verordnung gestrichen. Die Änderung tritt am 10. Oktober 2013 in Kraft.

 

Die Änderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar.

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