Die schweizerische Bankenregulierung stimmt mit den internationalen Basel-III-Regeln überein. Dies zeigt die unabhängige Überprüfung durch den Basler Ausschuss für Bankenaufsicht. In einigen Punkten weichen die schweizerischen von den internationalen Normen zwar ab, aber diese Differenzen haben keine substanziellen Auswirkungen. Die FINMA hat Massnahmen zur Anpassung ihrer Rundschreiben bereits eingeleitet und wird beim Bundesrat wenige Änderungen der Eigenmittelverordnung (ERV) beantragen. Damit können die insgesamt unstrittigen Abweichungen bereinigt werden.
Im Rahmen der laufenden Anstrengungen zur Sicherstellung einer international konsistenten Umsetzung des Basler Regelwerkes (RCAP, regulatory consistency assessment programme) prüfte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in den vergangenen Monaten eingehend, ob die schweizerische Regulierung mit den Basel-III-Eigenmittelvorschriften übereinstimmt. Ziel dieser Beurteilung, welche bereits für Japan und Singapur durchgeführt wurde, ist eine zeit- und inhaltsgerechte Umsetzung der Basler Regeln. Damit soll die Widerstandskraft des globalen Bankensystems und das Vertrauen in die Kapitalquoten gestärkt und international vergleichbare Rahmenbedingungen gewährleistet werden. Eine Untersuchung der Schweizer Umsetzung der Basel-III-Liquiditätsvorschriften wird im Rahmen einer späteren RCAP-Untersuchung durchgeführt.
Wenig Abweichungen vom internationalen Standard
Insgesamt zeichnet der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht in seiner Untersuchung ein sehr positives Bild über den Status der schweizerischen Regulierung. Von 14 geprüften Teilbereichen bezeichnete der Basler Ausschuss elf als vollständig mit Basel III übereinstimmend. In drei Teilbereichen (Kapital, IRB und Offenlegung) stellte der Basler Ausschuss einige Abweichungen der Schweizer von den Basler Standards fest. Die meisten dieser Punkte haben lediglich formellen Charakter.
In zwei Bereichen müssen allerdings die Schweizer Normen angepasst werden. Dies betrifft einzelne Regeln zu den anrechenbaren Eigenmitteln und den auf internen Ratings basierenden Ansatz (IRB) zur Unterlegung von Kreditrisiken. Einzelheiten zu den geplanten und insgesamt wenig problematischen Anpassungen an den Schweizer Rechtstexten publizierte die FINMA bereits am 10. Mai 2013.
Positive Reaktion des Basler Ausschusses
Der Basler Ausschuss würdigte die konstruktive Zusammenarbeit mit der FINMA. Die in Aussicht gestellten oder bereits gemachten Änderungen bei den wenigen materiellen Normabweichungen seien ausschlaggebend gewesen, dass die auf die Basel-III-Vorschriften ausgerichtete Schweizer Regulierung gesamthaft als «compliant» und damit mit der Bestnote beurteilt worden sei.
FINMA-Direktor Patrick Raaflaub: «Das Ergebnis dieses umfangreichen Tests ist ein Gütesiegel für den Schweizer Finanzplatz und seine Regulierung. Insbesondere zeigt es, dass die konsequente Umsetzung der Basel-III-Vorschriften als Mindeststandard für die Schweiz der richtige Weg ist.»
Den noch geltenden Schweizer Ansatz hat der Basler Ausschuss als «materially non-compliant» beurteilt, weil er in einigen Bereichen materielle Abweichungen von den Basler Standards aufweist. Da die FINMA diesen Ansatz jedoch bis 2018 vollständig abschafft, hat der Basler Ausschuss diese Beurteilung nur am Rande in die ansonsten positive Gesamtbeurteilung einfliessen lassen. Rückblickend stützt dies den Vorstoss der FINMA, den Schweizer Ansatz auslaufen zu lassen.
Als Grundlage für die Überprüfung der inhaltlichen Übereinstimmung der Schweizer Eigenmittelvorschriften mit dem internationalen Basler Regelwerk diente eine detaillierte Selbstbeurteilung der FINMA. Abweichungen wurden unter Mitwirkung von 13 repräsentativen grossen und mittelgrossen Banken quantifiziert. Interviews mit Vertretern dieser Banken, Prüfgesellschaften und der FINMA lieferten dem internationalen Untersuchungsteam des Basler Ausschusses weitere Informationen, um die prinzipienbasierte Schweizer Regulierung angemessen beurteilen zu können. Die Untersuchungsergebnisse sind in einem Bericht dokumentiert, den der Basler Ausschuss am 25. Juni 2013 publizierte.
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