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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs der Verordnung vom 25. Mai 2005 über Massnahmen gegenüber Sudan (SR 946.231.18)

Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF hat am 17. April 2013 den Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan geändert. Die Einträge aller natürlichen Personen wurden mit zusätzlichen Informationen ergänzt und gleichzeitig an die Texte der UNO-Sanktionen angepasst. Die Änderung tritt am 19. April 2013 in Kraft. Die Verordnungsänderungen sind auf der Internetseite des SECO abrufbar.
 
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Sudan dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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