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Medienmitteilung
2012

Vorsorgliche Massnahmen der FINMA bei der Divesa-Gruppe

Die FINMA stellt bei der Supra Assurances SA, die unter dem Dach der Divesa SA in der Krankenzusatzversicherung tätig ist, eine Überschuldung fest und eröffnet den Konkurs. Eine aufsichtsrechtliche Überprüfung bei der Supra Assurances SA ergab ein Rückstellungsmanko von über 500 Millionen Franken. Um die mehr als 70'000 Zusatzversicherten der Supra Assurances SA zu schützen, ordnet die FINMA an, dass der gesamte Versichertenbestand in die Assura SA zu integrieren ist, die ebenfalls zur Divesa SA gehört. Gleichzeitig unterstellt die FINMA die Divesa SA, die Assura SA und die Servicegesellschaft Figeas SA der Gruppenaufsicht der FINMA, suspendiert die Verwaltungsräte der drei Gesellschaften und setzt einen Beauftragten als Organ ein. Die operative Tätigkeit und die finanzielle Stabilität der Assura SA sind auch nach der Bestandesübertragung nicht infrage gestellt.
Nachdem die FINMA insbesondere mit der Supra Assurances SA seit Längerem in einem intensiven Aufsichtsdialog gestanden hatte, führte sie im Juni 2012 eine umfassende Vor-Ort-Prüfung bei der gesamten Divesa SA durch. Dieser Gruppe gehören insbesondere die beiden Krankenzusatzversicherer Supra Assurances SA und Assura SA an, sowie mehrere im obligatorischen Krankenversicherungsgeschäft tätige und damit nicht der FINMA unterstellte Gesellschaften. Die FINMA stellte bei der Gruppe Hinweise auf schwerwiegende aufsichtsrechtliche Mängel in Corporate Governance, Risikomanagement, Compliance und Controlling fest. Für weiterführende Abklärungen setzte die FINMA im August 2012 zur vertieften Überprüfung einen unabhängigen Untersuchungsbeauftragten ein, der insbesondere die Bewertung der Verpflichtungen zu prüfen hatte. Dieser bestätigte in seinem Abschlussbericht schwere Unzulänglichkeiten und stellte zudem eine Überschuldung der Supra Assurances SA fest: Die Supra Assurances SA ist zwar in der Lage, die laufenden Kosten zu decken, die notwendigen Rückstellungen für künftige Leistungen sind aber nicht angemessen gebildet worden.

FINMA setzt Beauftragten mit Organstellung ein

Diese schweren Mängel und die Überschuldung erforderten ein sofortiges Einschreiten der FINMA. Die FINMA ordnet daher die Übertragung des gesamten Versichertenbestandes der Supra Assurances SA auf die Assura SA an. Über die Supra Assurances SA eröffnet sie den Konkurs. Die FINMA stellt ausserdem die gesamte Divesa-Gruppe unter Gruppenaufsicht und setzt mit Wolfgang Wandhoven einen Beauftragten in Organstellung ein. Gleichzeitig suspendiert sie alle bisherigen Verwaltungsräte der Divesa SA, der Assura SA, der Figeas SA sowie den CEO der Divesa SA. Die Unternehmen der obligatorischen Krankenversicherung sind nicht von den Massnahmen betroffen.

Der von der FINMA eingesetzte Beauftragte Wolfgang Wandhoven ist mandatiert, die operative Geschäftstätigkeit der Gruppe im Sinne des Versichertenschutzes sicherzustellen und neue Organe zu bestellen. Sein Mandat ist zeitlich nicht beschränkt und endet erst, wenn die neuen Organe einen ordnungsgemässen Zustand gewährleisten können. Die Verfügung der FINMA hat unmittelbare Wirkung.

Was bedeutet dies für die Versicherungsnehmer?

Durch die Übertragung sämtlicher Versicherungsnehmer der Supra Assurances SA auf die Assura SA wird sichergestellt, dass kein Versicherter seine Versicherungsdeckung verliert. Die Versicherungsnehmer erhalten Produkte der Assura SA, deren Leistungen mit den bisherigen möglichst übereinstimmen. Für die Aufnahme bei der Assura SA wird es keine Gesundheitsprüfung geben, wie dies sonst beim Abschluss von neuen Zusatzversicherungen üblich ist.

Bei Produkten mit Eintrittsaltersgarantie müssen die Modalitäten angepasst und Prämien erhoben werden, die das effektive Alter mitberücksichtigen. Dies ist Teil der Sanierungslösung und wird bei vielen Versicherungsnehmern zu Prämienerhöhungen führen. Im Rahmen des Sanierungsplans wird jedoch versucht, solche Prämienerhöhungen soweit als möglich abzufedern. Die Versicherten werden über die Prämienanpassungen und mögliche künftige Prämien informiert, damit sie sich ein Bild über die zu erwartende finanzielle Belastung verschaffen können. Die Versicherungsnehmer der Supra Assurances SA erhalten durch die Übertragung ihrer Policen auf die Assura SA ein einseitiges Kündigungsrecht.

Auf die Verträge und Leistungen der Versicherten der Assura SA haben die Massnahmen der FINMA keinen Einfluss. Die Solvabilität der Assura SA war und ist nicht gefährdet.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
FAQ Supra Assurance SA und Assura SA

Zuletzt geändert: 14.11.2012 Grösse: 0.26  MB
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