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Internationale Sanktion

Änderung des Anhangs 7 der Verordnung vom 8. Juni 2012 über Massnahmen gegenüber Syrien (SR 946.231.172.7)

Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat am 25. Oktober 2012 den Anhang 7 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien geändert. Es wurden 28 natürliche Personen und zwei Unternehmen hinzugefügt, 20 Einträge von natürlichen Personen wurden aktualisiert und zwei natürliche Personen und ein Unternehmen wurden gestrichen. Die Änderung tritt am 27. Oktober 2012 in Kraft. Die Verordnungsänderung ist auf der Internetseite des SECO abrufbar. 

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, die entsprechenden Vermögenswerte sofort zu blockieren solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Syrien dem SECO zu melden.
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