Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht konkretisiert mit ihrem Rundschreiben "Liquidität Versicherer" die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen über das Risikomanagement, indem Prinzipien zur Liquiditätsberichterstattung der Versicherer festgelegt werden. Die Anhörung endet am 2. Oktober 2012.
Die Liquiditätsbewirtschaftung gehört neben dem Kapitalmanagement zu einer ganzheitlichen Betrachtung der Kapitalstärke und ist ein zentrales Element der finanziellen Unternehmensführung. Sie bezeichnet die Fähigkeit eines Unternehmens, fällige Zahlungsverpflichtungen vollständig und termingerecht zu erfüllen.
Die aufsichtsrechtlichen Organisationsvorschriften verlangen von Versicherungsunternehmen, dass alle wesentlichen Risiken angemessen erfasst, begrenzt und überwacht werden. Dazu zählt auch das Liquiditätsrisiko, das ein Hauptrisiko im Finanzsektor bildet. Der Rundschreibenentwurf konkretisiert diesbezüglich die Anforderungen an das Risikomanagement und formuliert Grundlagen an die Erfassung des Liquiditätsrisikos der Versicherer und der Berichterstattung darüber.
Rundschreiben steht im breiteren regulatorischen Kontext
Das Rundschreiben "Liquidität Versicherer" steht im Kontext weiterer regulatorischer Bestrebungen der FINMA. Erfahrungen mit der praktischen Anwendung des totalrevidierten Versicherungsaufsichtsrechts auf Stufe Gesetz und Verordnung (in Kraft seit 1.Januar 2006), die vollumfängliche Einführung des SST per 1. Januar 2011, die Regulierungsentwicklungen vorab in der EU sowie die Äquivalenzprüfung der Schweizerischen Versicherungsaufsicht durch EIOPA im Herbst 2011 haben einen Revisionsbedarf aufgezeigt. In Zusammenarbeit mit dem EFD und unter Einbezug der Versicherungsbranche sollen die Änderungen vorab auf der Stufe der bundesrätlichen Aufsichtsverordnung (AVO) und Rundschreiben angegangen werden.
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