Änderung des Anhangs 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran (SR 646.231.143.6)
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 14. Mai 2012 den Anhang 6 der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran geändert. Auf Liste A Unternehmen und Organisationen wurden zwei Einträge hinzugefügt und zwei Einträge gestrichen. Auf Liste B Natürliche Personen wurde ein Eintrag gestrichen. Die Änderung tritt am 16. Mai 2012 in Kraft. Der Anhang der Verordnung ist auf der Intenetrseite des SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, solche Geschäftsbeziehungen gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran dem SECO zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.