FINMA-Jahresmedienkonferenz: Die Verbesserung des Kundenschutzes, die neuen Regeln für systemrelevante Institute und die Weiterentwicklung der eigenen Aufsichtstätigkeit waren Schlüsselthemen der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im Jahr 2011. Vor dem Hintergrund bedrohter Finanzmarktstabilität und tiefer Zinsen konfrontierte die FINMA die Beaufsichtigten mit deutlich intensivierter Aufsichtsarbeit in den betroffenen Bereichen. An ihrer heutigen Jahresmedienkonferenz betonten die FINMA-Verantwortlichen die Wichtigkeit der Unabhängigkeit der Aufsicht sowie die Notwendigkeit einer konsequenten Qualitätsstrategie für die Vermögensverwaltung in der Schweiz.
In ihrem Referat betonte Prof. Anne Héritier Lachat, Präsidentin des Verwaltungsrats der FINMA, dass die funktionelle, institutionelle und finanzielle Unabhängigkeit der FINMA keineswegs Selbstzweck sei: "Nur eine Aufsicht, die mit der grösstmöglichen Autonomie ausgestattet ist, kann ihre Aufgaben optimal erfüllen." Rechenschaftspflichtig sei die FINMA gegenüber Parlament und Bundesrat. Im Einzelfall können auch die Gerichte jederzeit prüfen, ob die Entscheide der FINMA gesetzeskonform sind. Zentral sei zudem die interne Governance der Aufsichtsbehörde mit einer klaren Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Verwaltungsrat und der gewollt starken Geschäftsleitung: "Der Verwaltungsrat ist in der Regel im Hintergrund tätig und sucht nicht das Rampenlicht. Als Gegenpol zur Geschäftsleitung ist er aber das tragende Element einer guten Governance", so Héritier Lachat.
Qualitätsstrategie als einzig möglicher Weg
Für Dr. Patrick Raaflaub, Direktor der FINMA, steht der Finanzplatz Schweiz und besonders das Schweizer Wealth Management vor ausserordentlich grossen Herausforderungen, wie er an der Medienkonferenz ausführte. Damit die Vermögensverwaltung in der Schweiz auf internationaler Ebene ihren Spitzenplatz halten kann, sei in dreifacher Hinsicht eine Qualitätsstrategie umzusetzen: Die Finanzdienstleister sind für die Qualität der angebotenen Dienstleistungen verantwortlich, die Politik hat die Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen und regulatorischen Umfelds optimal auszugestalten und die FINMA muss diese Anforderungen schliesslich in der täglichen Aufsichtsarbeit "aufmerksam und unbestechlich" überwachen. Aufgabe der Aufsichtsbehörde sei es, dafür zu sorgen, dass der Finanzmarkt in der Schweiz funktioniert und die Finanzmarktkunden geschützt sind, so Raaflaub. Dazu benötigt die FINMA rechtliche Grundlagen, die es ihr erlauben, zur richtigen Zeit am richtigen Ort mit den richtigen Mitteln eingreifen zu können. Regulierung ist für FINMA-Direktor Patrick Raaflaub also kein Hindernis, sondern "schafft Voraussetzungen, damit der Finanzplatz Schweiz überhaupt eine Qualitätsstrategie verfolgen kann".
Ausrichtung auf Kundenschutz, versteuerte Gelder und stärkeren Informationsaustausch
Klaren Handlungsbedarf für eine deutliche Qualitätssteigerung ortet die FINMA beim Schutz der Kunden und Anleger. "Hier hinkt die Schweiz vielen Ländern hinterher", so Patrick Raaflaub. In ihrem im Februar 2012 veröffentlichten Positionspapier zu den Vertriebsregeln schlägt die FINMA deshalb ein neues Finanzdienstleistungsgesetz vor. Um Qualitätsfragen geht es der FINMA neben offensichtlichen Risikofragen auch im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft. Es könne kein nachhaltiges Geschäftsmodell sein, Steuerhinterziehung von Ausländern zu ermöglichen oder stillschweigend zu dulden. Die FINMA unterstütze deshalb die Ausrichtung des Finanzplatzes auf versteuerte Gelder sowie auf einen stärkeren Austausch von Informationen im Aufsichts- und im Steuerbereich, betonte Raaflaub in seinem Referat.
Härteres Durchgreifen der Aufsichtsbehörde
Das wirtschaftliche Umfeld war 2011 geprägt von der Euro- und Staatsschuldenkrise, von Rezessions- und Tiefzinsrisiken sowie von Überhitzungstendenzen im Hypothekarmarkt. Vor diesem Hintergrund und entlang ihres neuen Konzepts einer systematischen und risikoorientierten Aufsichtstätigkeit verstärkte die FINMA im vergangenen Jahr die Überwachung in besonders gefährdeten Bereichen, wies die Beaufsichtigten in zahlreichen Aufsichtsgesprächen immer wieder auf zentrale Risiken hin, setzte neue Aufsichtsformen ein wie das Team Intensive Supervision im Bankenbereich und führte vermehrt eigene Vor-Ort-Untersuchungen durch. Auch im Enforcement gewann sie durch die Optimierung ihrer internen Betriebsabläufe an Schlagkraft.
Regulatorische Fortschritte
Daneben erzielte die FINMA 2011 auch in der Debatte zu den systemrelevanten Instituten Fortschritte. Auf regulatorischer Ebene stand für die Aufsichtsbehörde neben der Umsetzung und Konkretisierung der Too-big-to-fail-Massnahmen die nationale Implementierung der neuen Standards des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht im Bereich der Eigenmittel, der Liquidität und der Risikoverteilung im Vordergrund. Weiter setzte sich die FINMA bei der Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) für die Stärkung des Anlegerschutzes ein. Im Rahmen ihrer intensivierten Aufsicht führte die FINMA zudem im Versicherungsbereich die Umsetzung des Schweizer Solvenztests fort und genehmigte interne Modelle.
Jahresrechnung im genehmigten Budgetrahmen
Der Jahresabschluss der FINMA liegt im Rahmen des vom FINMA-Verwaltungsrat genehmigten Budgets. Der Nettoerlös der FINMA belief sich 2011 auf 107 Mio. CHF (Vorjahr: 100,3 Mio. CHF), von denen 89,5 Mio. CHF (Vorjahr: 84 Mio. CHF) aus den Aufsichtsabgaben stammen. Der Betriebsaufwand für das Geschäftsjahr 2011 betrug 97,1 Mio. CHF (Vorjahr 91,1 Mio. CHF), wobei der Personalaufwand aufgrund des planmässigen, gezielten Personalausbaus mit 77,9 Mio. CHF im Vergleich zum Vorjahr (70,9 Mio. CHF) stärker ins Gewicht fiel. Bedingt durch das Tiefzinsumfeld, die Anwendung neuer versicherungstechnischer Grundlagen und die marktnahe Bewertung nach IFRS erhöhten sich die Pensionskassenverbindlichkeiten um 28 Mio. CHF. Dies schlug sich per 31. Dezember 2011 in einem negativen Eigenkapital von 25,4 Mio. CHF (Vorjahr 5,7 Mio. CHF) nieder. Die Erhöhung der Pensionskassenverbindlichkeiten ist erfolgsneutral und führt weder zu einer Mehrbelastung für die Beaufsichtigten noch in näherer Zukunft zu einem Mittelabfluss.
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