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Medienmitteilung
2012

FINMA schlägt Massnahmenpaket zur Stärkung des Kundenschutzes vor

Der Kundenschutz im Finanzmarktrecht muss nach Ansicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA verbessert werden. Um das Kräfteungleichgewicht zwischen Finanzdienstleistern und Kunden zu verkleinern und den Markt zu stärken, schlägt die FINMA in einem Positionspapier als zentrale Massnahmen klare Verhaltensregeln für Finanzdienstleister sowie bessere Produktdokumentationen vor. Unerlässlich ist auch eine gezielte Ausdehnung der Aufsichtskompetenzen. Die Umsetzung der Massnahmen hat auf Gesetzesstufe zu erfolgen.
Um den Schutz der Kunden zu verbessern, schlägt die FINMA die Einführung eines regulatorischen Pakets sich gegenseitig ergänzender Massnahmen vor. Im Oktober 2010 hielt die FINMA in ihrem Diskussionspapier zur "Regulierung von Produktion und Vertrieb von Finanzprodukten an Privatkunden" fest, dass Kunden unter geltendem Recht nicht ausreichend informiert sind und zu wenig gut vor Produkten gewarnt werden, die für sie nicht angemessen sind. Im Rahmen der von der FINMA zu diesem Thema und möglichen Massnahmen durchgeführten öffentlichen Anhörung sprachen sich viele Teilnehmer ebenfalls für regulatorische Anpassungen zur Stärkung des Kundenschutzes aus.

Neue Verhaltensregeln für Finanzdienstleister

Kernstück des Massnahmenpakets sind vereinheitlichte, sektorenübergreifende Verhaltensregeln für Banken, Versicherungen oder Vermögensverwalter, die es im Kundenkontakt einzuhalten gilt. Im Vordergrund steht dabei die Pflicht, alle Kunden über den Inhalt einer Dienstleistung und die Eigenschaften von Finanzprodukten aufzuklären und sie vor den Risiken zu warnen. Kunden sollen künftig Klarheit über alle mit einer Dienstleistung oder dem Kauf eines Produktes verbundenen Kosten haben.

Bessere Dokumentationen für die Kunden

Die FINMA spricht sich dafür aus, dass die Finanzdienstleister den Kunden eine vollständige und verständliche Produktdokumentation zur Verfügung stellen. Insbesondere sollen Anbieter von standardisierten Finanzprodukten wie Aktien, Obligationen oder strukturierten Produkten zur Erstellung eines Prospekts verpflichtet werden. Dieses Dokument muss alle wesentlichen Angaben über das Produkt und den Produktanbieter enthalten und für Transparenz über die mit dem Produkterwerb verbundenen Risiken sorgen. Damit Privatkunden zusammengesetzte Finanzprodukte wie strukturierte Produkte oder fondsgebundene Lebensversicherungen besser verstehen und über die direkten und indirekten Kosten dieser Produkte informiert sind, fordert die FINMA zusätzlich kurze, etwa zwei- bis dreiseitige Produktbeschreibungen nach dem Vorbild der vereinfachten Prospekte für Effektenfonds.

Gezielte Ausdehnung der Aufsicht und obligatorischer Nachweis relevanter Kenntnisse

Damit die vorgeschlagenen Verhaltens- und Informationspflichten in der Praxis umgesetzt werden, erachtet die FINMA eine gezielte Ausdehnung ihrer Aufsichtskompetenzen als notwendig. So sollen Vermögensverwalter ihre weit reichenden Entscheidkompetenzen über die Anlage von Kundenvermögen in Zukunft nur mit einer Bewilligung der FINMA ausüben dürfen. Weiter sollen alle Kundenberater ihre Kenntnisse der geltenden Verhaltensregeln und ihr Fachwissen mit einer obligatorischen Prüfung und periodischen Weiterbildungen nachweisen.

Umsetzung auf Basis eines neuen Finanzdienstleistungsgesetzes

Eine kohärente Umsetzung der vorgeschlagenen Massnahmen bedarf eines sektorenübergreifenden Finanzdienstleistungsgesetzes. In den bestehenden Finanzmarktgesetzen wären nur noch jene Verhaltensvorschriften zu belassen, die sektorenspezifische Besonderheiten regeln.

Neben diesen aufsichtsrechtlichen Neuerungen erachtet die FINMA auch Massnahmen auf Stufe Zivilrecht für angebracht. Diese sollen eine verbesserte Rechtsdurchsetzung von Ansprüchen der Privatkunden gegenüber Finanzdienstleistern ermöglichen.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
FINMA-Positionspapier Vertriebsregeln

Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Finanzprodukten

Zuletzt geändert: 24.02.2012 Grösse: 0.45  MB
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Point de Presse: «Die Schweiz darf nicht zum Kundenschutz-Entwicklungsland werden»

Referat von Patrick Raaflaub, Direktor, Point de Presse, 24. Februar 2012

Zuletzt geändert: 24.02.2012 Grösse: 0.11  MB
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Point de Presse: «Die Schweiz darf nicht zum Kundenschutz-Entwicklungsland werden»

Referat von Patrick Raaflaub, Direktor, Point de Presse, 24. Februar 2012

Zuletzt geändert: 24.02.2012 Grösse: 0.11  MB
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Regulierung der Produktion und des Vertriebs von Finanzprodukten an Privatkunden

Bericht über die Anhörung vom 10. November 2010 bis 2. Mai 2011 zum „FINMA-Vertriebsbericht“ vom Oktober 2010 („Anhörungsbericht Vertriebsregeln“)

Zuletzt geändert: 24.02.2012 Grösse: 0.47  MB
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