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Internationale Sanktion

Anpassung des Anhangs 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen (SR 946.231.149.82)

Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 22. Dezember 2011 den Anhänge 2 der Verordnung über Massnahmen gegenüber Libyen angepasst. Im Anhang 2 auf Liste B wurden zwei Unternehmen gestrichen. Die Anpassung tritt am 23. Dezember 2011 in Kraft. Die Verordnungsänderungen sind auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) abrufbar.   
 
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