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2011

Revision FINMA-Rundschreiben zur Meldepflicht bei Effektengeschäften

Die Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA setzt das revidierte Rundschreiben 2008/11 "Meldepflicht Effektengeschäfte" (früher: "Meldepflicht Börsentransaktionen") auf den 1. November 2011 in Kraft. Die durch die Revision erfolgten Änderungen im Rundschreiben sind in erster Linie Präzisierungen der bereits bestehenden Meldepflichten. Es handelt sich nicht um zusätzliche Anforderungen.  
Ziel der Revision des Rundschreiben 2008/11 "Meldepflicht Effektengeschäfte" war, eine Präzisierung der bereits bestehenden Meldepflichten für Effektenhändler. Durch die Änderungen entstehen für die Effektenhändlern somit keine zusätzlichen Pflichten. Vielmehr wurden durch die Revision Unklarheiten, Lücken, die in der Praxis deutlich wurden, sowie terminologische Widersprüche zu den Reglementen der Schweizer Börse beseitigt. Zusätzlicher Anpassungsbedarf zum früheren Rundschreiben resultierte aus der Rückführung des Handels von Swiss Market Index (SMI) und Swiss Leader Index (SLI) von London (virt-x und SWX Europe) nach Zürich.

Das revidierte Rundschreiben tritt am 1. November 2011 in Kraft.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch 
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