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Medienmitteilung
2011

Neue Eigenmittel-Vorschriften für Schweizer Banken

Die Schweiz will für alle Banken die Eigenmittel-Vorschriften einführen, die das internationale Regelwerk Basel III vorsieht. Das Eidgenössische Finanzdepartement EFD gibt die angepasste Verordnung und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA die adaptierten Rundschreiben in die Anhörung.
Auf internationaler und nationaler Ebene war der Grundkonsens nach der Finanzkrise von 2008/2009 klar: Es braucht strengere Eigenmittel-Vorschriften für die Bankenbranche. Unter Führung des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht wurde in den letzten drei Jahren das neue Regelwerk Basel III erarbeitet. Dieses verlangt von den Banken deutlich mehr und qualitativ bessere Eigenmittel. Damit sollen Verluste besser absorbiert werden können.

Vor diesem internationalen Hintergrund sollen jetzt die Schweizer Vorschriften für die Ausstattung der Banken mit Eigenmitteln revidiert und der internationale Standard Basel III übernommen werden. Das bestehende schweizerische Regime mit Kapitalpuffern, die über diese internationalen Mindeststandards hinausgehen, bleibt in Kraft.

Die neuen Vorschriften sollen am 1. Januar 2013 in Kraft treten und entsprechend den Übergangsfristen des internationalen Regelwerks bis Ende 2018 vollständig umgesetzt werden. Die über 300 Banken in der Schweiz sind wegen ihrer heutigen Kapitalausstattung und ihrer divergierenden Geschäftsmodelle in unterschiedlichem Ausmass betroffen: Die grössten Auswirkungen müssen die beiden Grossbanken gewärtigen, für die die inzwischen vom Parlament verabschiedete Too-Big-To-Fail-Regulierungsvorlage zusätzliche, noch strengere Vorschriften definiert. Für die daraus resultierenden Verordnungsänderungen wird das EFD im November eine eigene Anhörung durchführen.

Fast alle Schweizer Institute verfügen bereits heute über genügend Eigenmittel von hoher Qualität, um die Schweizer Umsetzung der neuen, internationalen Eigenmittelvorschriften zu erfüllen.

Mit der vorgeschlagenen Revision der Eigenmittelverordnung und den entsprechenden FINMA-Rundschreiben sind noch nicht alle Elemente des internationalen Basel-III-Regelwerks umgesetzt: Zum einen können die Banken verpflichtet werden, zusätzliche Eigenmittel für einen variablen, konjunkturabhängigen antizyklischen Puffer zu halten. Zu dieser Frage werden sich die Banken in einer weiteren Anhörung ebenso äussern können wie zur Umsetzung der vom Bundesrat am 17. August 2011 in die Wege geleiteten stärkeren Risikogewichtung bei Wohnliegenschaften. Zum anderen bedingt die Einführung der ungewichteten Leverage Ratio und von neuen Mindeststandards bezüglich Liquiditätsrisiken vorgelagerte Beobachtungsperioden, um gegebenenfalls auftretende, unbeabsichtigte Konsequenzen zu identifizieren. Entsprechende Revisionsvorlagen für die Schweizer Banken folgen ab 2012.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
Kernpunkte

Neue Basel-III-Eigenmittelvorschriften und Revision mehrerer FINMA-Rundschreiben

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.22  MB
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Information zur Anhörung

FINMA-Rundschreiben zu anrechenbaren Eigenmitteln, Markt- und Kreditrisiken, Offenlegung und Risikoverteilung

Zuletzt geändert: 25.05.2015 Grösse: 0.03  MB
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Entwurf Rundschreiben 13/1 "Anrechenbare Eigenmittel Banken"

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.27  MB
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2008/19 FINMA-Rundschreiben "Kreditrisiken Banken" (20.11.2008)

Eigenmittelanforderungen für Kreditrisiken bei Banken
Wird stufenweise ersetzt durch FINMA-Rundschreiben 17/7

Zuletzt geändert: 18.09.2013 Grösse: 0.59  MB
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2008/20 FINMA-Rundschreiben "Marktrisiken Banken" (20.11.2008)

Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken bei Banken

Zuletzt geändert: 04.11.2020 Grösse: 0.9  MB
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2008/22 FINMA-Rundschreiben "Offenlegung Banken" (20.11.2008)

Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit der Eigenmittelunterlegung bei Banken

Zuletzt geändert: 29.10.2014 Grösse: 0.4  MB
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2008/23 FINMA-Rundschreiben "Risikoverteilung Banken" (20.11.2008)

Wird ersetzt durch FINMA-RS 19/1

Zuletzt geändert: 18.09.2013 Grösse: 0.18  MB
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