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2011

Die FINMA nimmt Stellung zur Teilrevision KAG

Die FINMA begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen, die jedoch aus Sicht der FINMA zu wenig weit gehen. Die Erfahrungen der FINMA während der vergangenen Jahre mit dem Kollektivanlagengesetz haben gezeigt, dass nicht nur in den Bereichen Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb Handlungsbedarf besteht. Die FINMA ist sich aber der zeitlichen Dringlichkeit dieser Teilrevision bewusst, weshalb sie das vom Bundesrat vorgeschlagene Revisionspaket als ersten Schritt unterstützt.
Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG)

Stellungnahme der FINMA vom 07.10.2011

Zuletzt geändert: 07.10.2011 Grösse: 0.12  MB
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