Die FINMA begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen, die jedoch aus Sicht der FINMA zu wenig weit gehen. Die Erfahrungen der FINMA während der vergangenen Jahre mit dem Kollektivanlagengesetz haben gezeigt, dass nicht nur in den Bereichen Verwaltung, Verwahrung und Vertrieb Handlungsbedarf besteht. Die FINMA ist sich aber der zeitlichen Dringlichkeit dieser Teilrevision bewusst, weshalb sie das vom Bundesrat vorgeschlagene Revisionspaket als ersten Schritt unterstützt.