Die Übernahmekommission (UEK) hat mit Verfügung 410/03 vom 5. Juli 2011 festgestellt, dass Skandinaviska Enskilda Banken AB, Zweigniederlassung Frankfurt, befähigt und unabhängig ist, die ergänzenden Prüfungshandlungen gemäss Urteil B-5272/2009 des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. November 2010 vorzunehmen. Die qualifizierte Aktionärin Sarasin Investmentfonds hat die Verfügung 410/03 angefochten. Nachdem die Skandinaviska Enskilda Banken AB, Zweigniederlassung Frankfurt ihr Mandat als Prüfstelle niedergelegt hat, schrieb der Übernahmeausschuss der FINMA mit Verfügung vom 11. August 2011 die Beschwerde der Sarasin Investmentfonds, soweit auf sie einzutreten war, als gegenstandslos geworden ab.