Das heute von der Eidg. Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte Rundschreiben "Rating-agenturen" regelt die Anerkennung von Instituten, die Ratings zur aufsichtsrechtlichen Verwendung erstellen dürfen. Mit dem totalrevidierten Rundschreiben werden die Anforderungen der FINMA an Ratingagenturen neu für verschiedene Aufsichtsbereiche der FINMA festgelegt und die Voraussetzungen zur Anerkennung vereinheitlicht. Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Das vorliegende FINMA-Rundschreiben "Rückstellungen Rückversicherung" definiert die in Gesetz und Verordnung angelegten entsprechenden Bestimmungen. Bisher bestehen für das Rückversicherungsgeschäft keine spezifischen Regelungen über die Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Das vorliegende Rundschreiben regelt nun einerseits die Bildung der marktnahen versicherungstechnischen Rückstellungen für den Schweizer Solvenz Test und anderseits die statutarischen versicherungstechnischen Rückstellungen. Es legt Grundsätze und Minimalanforderungen zur Bewertung, Dokumentation oder Kontrolle der versicherungstechnischen Rückstellungen fest. Vom Rundschreiben betroffen sind alle schweizerischen Rückversicherungsgesellschaften und Rückversicherungscaptives sowie Direktversicherungsunternehmen für das in Rückdeckung übernommene und weitergegebene (retrozedierte) Geschäft. Das Rundschreiben tritt per 1. September 2011 in Kraft.
Änderungen im Vergleich zum Anhörungsentwurf
Auf den Entwurf des Rundschreibens erfolgten sieben Rückmeldungen. Aufgrund der Reaktionen aus der Anhörung wurden im nun vorliegenden Rundschreiben insbesondere auch Anforderungen an die Bestimmung der statutarischen versicherungstechnischen Rückstellungen festgelegt. Dies war im ersten Entwurf so nicht vorgesehen.
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