Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA genehmigt grundsätzlich die geplante Fusion zwischen KPT und Sanitas. Die FINMA knüpft ihre Genehmigung jedoch an strenge Auflagen. Es obliegt nun KPT und Sanitas zu entscheiden, ob sie die Fusion unter diesen Auflagen umsetzen. Die FINMA wird ihr Verfahren gegen die KPT wegen der Ausgestaltung des KPT-Mitarbeiterbeteiligungsprogramms fortführen und rasch abschliessen.
Seit der aufsichtsrechtlichen Meldung des Fusionsplans der Gesellschaften KPT und Sanitas im Juni 2010 ist die FINMA mit der erforderlichen aufsichtsrechtlichen Prüfung des Fusionsgesuchs beschäftigt. Die FINMA überwacht nicht die Grundversicherungen der KPT und Sanitas, sondern einzig die Gesellschaften der Gruppen, die Krankenzusatzversicherungen anbieten.
Bei der Prüfung musste die FINMA verschiedene aufsichtsrechtlich relevante Sachverhalte abklären. Dies erwies sich als sehr aufwändig und verzögerte deshalb den Fortgang des ordentlichen Genehmigungsverfahrens. Heute kündigt die FINMA an, dass sie die Fusion mit folgenden Auflagen genehmigt:
- Die Sanitas muss ihre Alterungsrückstellungen für Versicherte der Sanitas Privatversicherungen AG verstärken.
- Interne Transaktionen in der fusionierten Gesellschaft müssen der Aufsichtsbehörde ab einem gewissen Umfang gemeldet werden.
- Die Gesellschaften müssen sicherstellen, dass versicherungstechnische Rückstellungen vollständig den Versicherten zugutekommen. In der Krankenzusatzversicherung muss die FINMA die Tarife und damit die Prämien genehmigen. Werden durch solche genehmigten Prämien versicherungstechnische Rückstellungen gebildet und nicht mehr benötigt, dürfen sie nicht an Aktionäre oder Mitarbeitende ausgeschüttet werden oder auf eine andere Gesellschaft des Konzerns übertragen werden, sondern müssen, z. B. über reduzierte Prämien, zugunsten der Versicherten verwendet werden. Damit kann der vorgesehene Rückkauf von Aktien im Rahmen des Mitarbeiterbeteiligungsprogramms der KPT nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden.
Weitere aufsichtsrechtliche Abklärungen
Neben der aufsichtsrechtlichen Prüfung des Fusionsgesuchs nahm die FINMA seit Bekanntgabe des geplanten Zusammenschlusses bei beiden Versicherungsgruppen weitere aufsichtsrechtliche Abklärungen vor. Dabei ging es insbesondere darum, dem gesetzlichen Auftrag des Schutzes der Versicherten vor Insolvenzrisiken und Missbrauch Nachachtung zu verschaffen.
Hinsichtlich Sanitas stand hier die Klärung von Fragen bezüglich der Finanzierung von Spitalprodukten im Vordergrund. Nach Vorlage der notwendigen Unterlagen und Berechnungen konnte die FINMA die offenen Fragen klären und auf dieser Basis die angesprochenen Fusionsauflagen in Bezug auf die Sanitas Privatversicherungen AG festlegen.
Bei der KPT untersucht die FINMA, ob das Mitarbeiterbeteiligungsprogramm und andere Handlungen gegen das Versicherungsaufsichtsrecht verstossen. Für diese aufwändige Untersuchung steht die Aufsichtsbehörde in ständigem Kontakt mit der KPT. Die FINMA wird das Verfahren gegen die KPT und ihre Organe wenn möglich bis Ende des 1. Quartals 2011 abschliessen. Während der Dauer des Verfahrens dürfen die betroffenen Personen weiterhin als Organe der Gesellschaft tätig sein und auch Gewährspositionen in den fusionierten Gesellschaften einnehmen.
Die FINMA wird über die Verfahren nach deren Abschluss informieren.
Kontakt
Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch