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Internationale Sanktion

Änderung der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran

Der Bundesrat hat am 18. August 2010 neue Zwangsmassnahmen gegen die Islamische Republik Iran verhängt. Die Schweiz setzt damit die Resolution 1929 des UNO-Sicherheitsrats vom 9. Juni 2010 um. Die zusätzlichen Zwangsmassnahmen umfassen ein Lieferverbot nach Iran für schweres Kriegsgerät. Damit zusammenhängende Dienstleistungen und die Finanzierung sind ebenfalls verboten. Überdies wird es der iranischen Regierung sowie iranischen Staatsangehörigen, Unternehmen und Organisationen untersagt, in der Schweiz Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, deren Technologie für das iranische Nuklear- und Raketenprogramm verwendet werden können. Die Verordnungsänderung tritt am 19. August 2010 in Kraft.

Weitere Informationen zur Verordnung über Massnahmen gegenüber der Islamischen Republik Iran sowie zu den Änderungen finden Sie in der Medienmitteilung des Eidgenössischen Volksdepartements sowie auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO.
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