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Medienmitteilung
2010

FINMA eröffnet Anhörung zum Rundschreiben "Versicherungstechnische Rückstellungen in der Rückversicherung"

Versicherungstechnische Rückstellungen werden gebildet, um Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachzukommen, die sich aus Versicherungsdeckungen ergeben. Die im Rundschreiben festgelegten Anforderungen beziehen sich auf das Rückversicherungsgeschäft und richten sich an alle Versicherungsunternehmen, die es betreiben. Es legt Minimalanforderungen fest, die sicherstellen, dass die Versicherungsunternehmen aus aktuarieller Sicht ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen vornehmen. Die Anhörung dauert bis am 15. September 2010.

Versicherungstechnische Rückstellungen werden gebildet, um Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern nachzukommen, die sich aus Versicherungsdeckungen ergeben. Die versicherungstechnischen Rückstellungen stellen den grössten Teil der Verbindlichkeiten eines Versicherungsunternehmens dar. Ungenügende Rückstellungen können dessen Solvenz stark belasten. Im Rundschreiben sind Anforderungen zur Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen festgelegt, die für den Schutz der Versicherten vor Insolvenzrisiken von zentraler Bedeutung sind.

Die im Rundschreiben festgelegten Anforderungen beziehen sich auf das Rückversicherungsgeschäft und richten sich an alle Versicherungsunternehmen, die es betreiben.

Gegenwärtig bestehen für das Rückversicherungsgeschäft keine speziellen Regelungen über die Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen. Mit dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG; SR 961.01) und der Aufsichtsverordnung (AVO; SR 961.11), in Kraft getreten am 1. Januar 2006, wurde die Grundlage für die Regelung der versicherungstechnischen Rückstellungen geschaffen. Das vorliegende Rundschreiben soll die Bestimmungen in Gesetz und Verordnung nun konkretisieren. Es legt Minimalanforderungen fest, die sicherstellen, dass die Versicherungs-unternehmen aus aktuarieller Sicht ausreichende versicherungstechnische Rückstellungen vornehmen. Es handelt sich hierbei um Grundsätze zur Bewertung, Dokumentation und Information sowie zum Prozess und zur Kontrolle der versicherungstechnischen Rückstellungen. Das Rundschreiben verfolgt einen prinzipienbasierten Ansatz. Eine besondere Stellung wird deshalb den Anforderungen an die Dokumentation und Information zur Berechnung der Rückstellungen beigemessen. Die Modelle, Methoden und Annahmen müssen nachvollziehbar dokumentiert und begründet werden. Die Analyse, ob die versicherungstechnischen Rückstellungen ausreichend sind, ist durch den verantwortlichen Aktuar zu dokumentieren.

Mit dem Rundschreiben werden Anforderungen zur Bestimmung der versicherungstechnischen Rückstellungen festgelegt, die den heutigen internationalen Gepflogenheiten folgen.

Die Anhörung dauert bis am 15. September 2010.

Kontakt
Dr. Alain Bichsel, Leiter Kommunikation FINMA, Tel. +41 (0)31 327 91 70, alain.bichsel@finma.chd 

Entwurf Rundschreiben

Rückstellung Rückversicherung

Zuletzt geändert: 19.03.2015 Grösse: 0.17  MB
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Information zur Anhörung

FINMA-Rundschreiben zu Markt- und Kreditrisiken, Offenlegung und Risikoverteilung

Zuletzt geändert: 26.05.2015 Grösse: 0.03  MB
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