Die Finanzmarktkrise führte die Mängel bei der Eigenmittelunterlegung von Handelsgeschäften und Verbriefungen bei Banken sowie die Fragilität des Interbankenmarkts deutlich vor Augen. Die FINMA geht diese Defizite auf der Basis neuer Standards des Basler Ausschusses und der Europäischen Union an. Sie eröffnet hierzu eine Anhörung zur Anpassung von vier betroffenen Rundschreiben. Die Anhörung erfolgt in Absprache mit dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF). Zeitgleich findet eine Anhörung des SIF zu entsprechenden Änderungen der Eigenmittelverordnung statt. Beide Anhörungen enden am 20. August 2010.
Die FINMA eröffnet eine Anhörung zur Änderung des FINMA-RS 08/19 "Kreditrisiken Banken", des FINMA-RS 08/20 "Marktrisiken Banken", des FINMA-RS 08/22 "Offenlegung Banken" und des FINMA-RS 08/23 "Risikoverteilung Banken". Mit diesem Reformpaket strebt die Aufsichtsbehörde auf der einen Seite eine wesentliche und nachhaltige Verbesserung der risikoorientierten Eigenmittelunterlegung in jenen Bereichen an, die im Zuge der Finanzkrise zu den grössten Verlusten führten. Auf der anderen Seite stehen Verbesserungen der Regulierung im Interbankenmarkt im Zentrum der Anpassungen. Die Regulierungsvorhaben werden sich eigenmittelmässig insbesondere auf die Schweizer Grossbanken auswirken. Die Verschärfungen gelten aber für alle Institute und sind daher kein Ausfluss der "too big to fail"-Debatte.
Eigenmittelvorschriften
Die Eigenmittelvorschriften definieren, wie viel Eigenmittel die Institute mindestens halten müssen, um Verlustrisiken aus ihrer Geschäftstätigkeit angemessen zu unterlegen. Gerade bei Handelsgeschäften und Verbriefungen überstiegen die Verluste in der Krise die zu ihrer Deckung vorgeschriebenen Eigenmittel um ein Mehrfaches, vor allem bei Instituten, die diese Eigenmittelunterlegung auf Basis eines Modellansatzes bestimmen.
Risikoverteilung Interbankenmarkt
Während der Finanzmarktkrise waren weltweit massive staatliche Interventionen notwendig, um zu verhindern, dass der Niedergang einer Bank weitere Institute in Schieflage bringt. Die von der FINMA in diesem Bereich vorgeschlagenen Anpassungen setzen genau hier an, indem sie insbesondere das zulässige Ausmass von Interbankforderungen einer Bank gegenüber anderen Instituten stärker als heute limitieren. Die Risikoverteilungsvorschriften legen nun fest, wie gross das Risiko eines Instituts gegenüber einzelnen Gegenparteien maximal sein darf.
Anlehnung an neue Standards des Basler Ausschuss und der EU
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht publizierte bereits im Sommer 2009 wesentliche Eckpunkte für verbesserte Standards zur Eigenmittelunterlegung. Diese wurden im Juni 2010 komplettiert. Quasi zeitgleich legte die Europäische Union verbesserte Standards zur Risikoverteilung, insbesondere im Interbankenmarkt vor. Beide Reformarbeiten waren bereits vor Ausbruch der Krise im Gange, wurden seither aber beschleunigt vorangetrieben. Die Schweizer Regulierung im Bereich Banken und Effektenhändler fusst auf den Mindeststandards des Basler Ausschusses im Bereich Eigenmittel bzw. jenen der EU im Bereich Risikoverteilung. Entsprechend sollen die Verbesserungen dieser einschlägigen internationalen Mindeststandards auch zeitnah in der Schweizer Regulierung umgesetzt werden. Alle vier revidierten Rundschreiben sollen am 1. Januar 2011 in Kraft treten.
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