Die FINMA verfügt, als eine von der zentralen Bundesverwaltung unabhängigen Anstalt, über ein eigenes Personalstatut. Die vom Verwaltungsrat erlassene und vom Bundesrat genehmigte FINMA Personalverordnung erlaubt der FINMA die Ausgestaltung eines Personalstatuts mit stärkerer Leistungsorientierung und grösserer Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen. Dieser Gestaltungsspielraum ist notwendig, da die FINMA auf dem Arbeitsmarkt vorwiegend mit privaten Arbeitgebern und nicht mit der zentralen Verwaltung des Bundes konkurriert. Die FINMA will eine attraktive Arbeitgeberin sein, welche die vermehrte Durchlässigkeit zwischen Aufsicht und Privatsektor unterstützt.
Mit dem vorliegenden Personalreporting erstattet die FINMA den Geschäftsprüfungs- und Finanzkommissionen erstmals Bericht. Da die FINMA per 1. Januar 2009 aus drei Vorgängerbehörden entstanden ist, können keine statistischen Vergleichszahlen aufgeführt werden.