Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 07.05.2010 den Anhang zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) angepasst. Die Namen von 8 natürlichen Personen und einer Unternehmung wurden aufgenommen. Die Anpassung tritt am 13.05.2010 in Kraft. Der Anhang ist auf der
Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem SECO gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia (SR 946.231.169.4) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.