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2010

Vernehmlassung zur Änderung des Börsengesetzes betreffend Börsendelikte und Marktmissbrauch

Die FINMA hat sich in ihrer Stellungnahme zur Vernehmlassung zur Änderung des Börsengesetzes u.a. für die Überführung des Insiderverbots und der Kursmanipulation vom Strafgesetzbuch ins Börsengesetz, die Einführung einer allgemeinen Marktaufsicht sowie die Einführung einer Verwaltungsbusse für Teilbeaufsichtigte ausgesprochen. Sie befürwortet die Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft und der Bundesgerichte für die strafrechtliche Verfolgung und Beurteilung der Börsendelikte, spricht sich aber gegen die Delegationskompetenz der Bundesanwaltschaft an die Kantone in einfachen Fällen aus. Ausserdem spricht sich die FINMA für eine klare Abgrenzung von Aufsichts- und Strafrecht aus. Im Offenlegungsrecht sollte die Zuständigkeit der Stimmrechtssupendierung vom Zivilrichter auf die FINMA übertragen werden, im Übernahmerecht sollte dafür neu die UEK zuständig sein. Die Stellungnahme ist auf der Homepage der FINMA abrufbar.
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