Am 16. Dezember 2009 traf die Credit Suisse mit verschiedenen U.S. Behörden eine Vereinbarung wegen Verletzungen von U.S. Recht. Gegenstand ist die Abwicklung von Zahlungen in USD für Personen aus Ländern, für welche Wirtschaftssanktionen der USA gelten. Die FINMA hat dieses Dossier seit Beginn eng mitverfolgt. Sie hat das Verhalten der Bank auch aus Sicht des schweizerischen Aufsichtsrechts gerügt und disziplinarische Massnahmen verlangt.
Am 16. Dezember 2009 unterzeichneten die Credit Suisse AG, Zürich, und verschiedene U.S. Behörden eine Vereinbarung über den Abschluss von seit 2007 andauernden Ermittlungen. Gegenstand der Untersuchungen war die Abwicklung des USD-Zahlungsverkehrs durch in der Schweiz tätige Mitarbeiter der Credit Suisse in den Jahren 1995 bis anfangs 2007 für Länder und Personen, welche unilateralen Wirtschaftssanktionen der USA unterliegen. Der Bank wurde seitens der U.S. Behörden vorgeworfen, durch Handlungen in der Schweiz U.S. Sanktionsbestimmungen bewusst umgangen und ihre U.S. Korrespondenzbanken an der Einhaltung der für sie geltenden Vorschriften gehindert zu haben. Solches Verhalten ist nach Ansicht der U.S. Behörden unter verschiedenen Titeln des U.S. Rechts unzulässig und kann auch gegenüber ausserhalb der USA ansässigen Instituten geahndet werden. Für die ihr vorgeworfenen Verstösse hat die Bank namentlich eine Busse in der Höhe von insgesamt USD 536 Mio. zu entrichten. Sie muss, soweit dies nicht ohnehin bereits erfolgt ist, ein globales Compliance-Programm einführen, welches die Einhaltung der U.S. Embargovorschriften sicherstellt. Die FINMA begleitet die Umsetzung und Überwachung dieses zwischen der Bank und der zuständigen U.S. Aufsichtsbehörde vereinbarten Compliance-Programms.
Die FINMA (bis Ende 2008 die Eidg. Bankenkommission) verfolgte diesen Fall seit Beginn sehr eng. Sie arbeitete mit den U.S. Behörden zusammen und leistete Amtshilfe an die Federal Reserve Bank of New York. Sie hat den der Credit Suisse vorgeworfenen Sachverhalt auch einer Beurteilung nach schweizerischem Aufsichtsrecht unterzogen und diese bereits im September 2009 für ihr Verhalten scharf gerügt.
Die Credit Suisse ist damit die vierte nicht-amerikanische Bank, welche mit den U.S. Behörden in den letzten Jahren eine Vereinbarung zu diesem Thema traf. Ausländische, extraterritorial wirkende Normen wie das vom U.S. Office of Foreign Assets Control ("OFAC") umgesetzte U.S. Embargorecht können u.U. auf Finanzinstitute und Mitarbeiter, welche als "US Persons" qualifizieren, angewendet werden, selbst wenn die massgeblichen Handlungen ausserhalb des U.S. Territoriums stattfinden. Ebenso wenden die U.S. Behörden neuerdings ihre Embargovorschriften auf nicht-amerikanische Personen an, welche Dienstleistungen aus den USA in sanktionierte Länder exportieren. Die FINMA ist zwar nicht zur direkten Durchsetzung ausländischer Vorschriften (wie z.B. der OFAC-Regeln) gegenüber Beaufsichtigten berufen; das Schweizer Aufsichtsrecht verlangt jedoch von den Beaufsichtigten, dass sie die mit derartigen territorial und extraterritorial wirkenden Normen verbundenen Rechtsrisiken angemessen berücksichtigen. Sie müssen insbesondere alle organisatorischen Massnahmen treffen, um zu verhindern, dass sich solche Risiken materialisieren.
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