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2009

FINMA veröffentlicht Rundschreiben zu Repo/SLB

Das Rundschreiben regelt einerseits, wie das SLB unter den geltenden Liquiditätsvorschriften zu behandeln ist. Andererseits sollen die Gläubiger und Anleger bezüglich SLB durch konkretisierte Anforderungen an ihre Aufklärung, den Inhalt der Rahmenverträge, die Abwicklung und die Abrechnung geschützt werden. Angesichts der damit verbundenen Risiken wird ungedecktes SLB für nicht qualifizierte Anleger eingeschränkt. Das Rundschreiben tritt am 30. Juni 2010 in Kraft.
2010/02 FINMA-Rundschreiben "Repo/SLB" (17.12.2009)

Pensions- und Darlehensgeschäfte mit Wertschriften (Repo/SLB)

Zuletzt geändert: 03.07.2014 Grösse: 0.09  MB
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Anhörungsbericht Rundschreiben Repo/SLB

Zuletzt geändert: 17.12.2009 Grösse: 0.35  MB
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