Anpassung der Verordnungsanhänge über Massnahmen gegenüber Liberia
Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 23. September 2009 die Anhänge zur Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16) angepasst. Im Anhang 1 wurden die Einträge von 2 natürlichen Personen aktualisiert. Die Anpassung tritt am 29. September 2009 in Kraft. Die Anhänge sind auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber Liberia (SR 946.231.16) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.