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Medienmitteilung
2009

Kaupthing-Kunden in der Schweiz werden vollständig ausbezahlt

Die Anleger und Gläubiger der Kaupthing Bank Luxembourg S.A., zu der auch die Zweigniederlassung in Genf gehört, werden vollständig ausbezahlt. Dies wurde möglich, weil der Umstrukturierungsplan der insolventen Kaupthing Bank Luxembourg S.A. erfolgreich abgeschlossen werden konnte und die erforderliche Genehmigung erhielt.
Die FINMA konnte die von ihr mit Verfügung vom 3. Februar 2009 zum Schutz der Gläubiger und Anleger der Kaupthing Bank Luxembourg S.A. in der Schweiz angeordneten Massnahmen wieder aufheben. Dies geschah in Absprache mit den luxemburgischen Aufsichtsbehörden. Möglich wurde dies, nachdem die für die Ausbezahlung der Forderungen der Gläubiger im Konkursverfahren der Zweigniederlassung Genf erforderliche Summe vollständig sichergestellt und auf einem Bankkonto in der Schweiz eingegangen war. Damit können sowohl sämtliche noch ausstehenden Einlagen als auch alle übrigen gegenüber der Zweigniederlassung Genf bestehenden und im Konkursverfahren anerkannten Forderungen zu 100% befriedigt werden.

Ausbezahlung der noch ausstehenden Guthaben und Forderungen im August 2009

Vollständig zurückbezahlt werden somit auch die von den Banken und Effektenhändlern im Zusammenhang mit der Einlagensicherung zur Verfügung gestellten Beträge von insgesamt rund CHF 28 Mio. Nachdem sämtliche Kleinsteinlagen von bis zu CHF 5'000 bereits am 16. und 17. Oktober 2008 durch die damals von der Eidg. Bankenkommission EBK (Vorgängerorganisation der FINMA) eingesetzten Untersuchungsbeauftragten aus den Mitteln der Bank an die Anleger zurückerstattet wurden, konnten die übrigen Einlagen bis zum damals gesicherten Höchstbetrag von CHF 30'000 mit Geldern der Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler bis Ende Oktober 2008 zurückerstattet werden.

Morgen Mittwoch wird der Kollokationsplan im Konkursverfahren der Zweigniederlassung Genf aufgelegt. Im Anschluss daran werden die Konkursliquidatoren mit Zustimmung der FINMA die Auszahlung an die Gläubiger vornehmen können. Die FINMA und ihre Konkursliquidatoren werden alles daran setzen, dass sämtliche Anleger im Verlaufe des Monats August 2009 ihre Guthaben samt Zins ausbezahlt erhalten, soweit diese nicht bereits im Oktober 2008 durch die Einlagensicherung der Schweizer Banken und Effektenhändler zurückerstattet wurden. Diese Frist gilt auch für alle anderen Gläubiger, deren Forderungen im Kollokationsplan rechtskräftig anerkannt worden sind.

Umstrukturierungsplan in Luxemburg erfolgreich

Hintergrund ist der Vollzug des Umstrukturierungsplans der Kaupthing Bank Luxembourg S.A., deren Zweigniederlassung die Kaupthing Bank in der Schweiz ist. Der erfolgreiche Abschluss der Umstrukturierung am vergangenen Freitag kam unter anderem durch staatliche Beiträge aus Luxemburg und Belgien zustande. Erforderlich war auch eine Genehmigung des zuständigen luxemburgischen Gerichts und die Zustimmung der Europäischen Kommission. Die Umstrukturierung hat zur Aufspaltung der Bank und zur Schaffung der Banque Havilland S.A. geführt, die von einem neuen Aktionariat kontrolliert wird. Die Bank unterhält keine Zweigniederlassung mehr in der Schweiz. Eine solche müsste von der FINMA neu bewilligt werden. Mit dieser Wendung konnte das Seilziehen um eine Sanierung und damit eine Zeit der Unsicherheit für die Gläubiger nach gut achtmonatiger Tätigkeit zu einem positiven Abschluss gebracht werden.

Kontakt

Tobias Lux, Mediensprecher, Tel. +41 (0)31 327 91 71, tobias.lux@finma.ch
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