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Internationale Sanktion

Neue Verordnung über Massnahmen gegenüber Somalia

Der Bundesrat hat am 13. Mai 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Somalia beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen (SR 946.231.169.4). Die Schweiz setzt damit Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um. Die Verordnung tritt am 25. Mai 2009 in Kraft. Art. 2 der Verordnung sieht eine Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor. Die betroffenen Personen, Unternehmen und Organisationen werden im Anhang 2 geführt. Zurzeit sind keine Namen von Personen, Unternehmen oder Organisationen aufgenommen. Die Verordnung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.
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