Der Bundesrat hat am 13. Mai 2009 Zwangsmassnahmen gegenüber Somalia beschlossen und eine entsprechende Verordnung erlassen (SR 946.231.169.4). Die Schweiz setzt damit Sanktionen des UNO-Sicherheitsrats um. Die Verordnung tritt am 25. Mai 2009 in Kraft. Art. 2 der Verordnung sieht eine Sperrung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen vor. Die betroffenen Personen, Unternehmen und Organisationen werden im Anhang 2 geführt. Zurzeit sind keine Namen von Personen, Unternehmen oder Organisationen aufgenommen. Die Verordnung ist auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.