Nachdem die FINMA aus dem Bereich der unabhängigen Vermögensverwaltung im April fünf Regelwerke von Branchenorganisationen als Mindeststandards zur Selbstregulierung anerkannt hat, werden für dieses Geschäftsfeld nun die Regelwerke von zwei weiteren Branchenorganisationen anerkannt. Es handelt sich dabei um folgende Regelwerke:
- „Règlement relatif aux règles-cadres pour la gestion de fortune“ des OAR-G Organisme d'autorégulation fondé par le GSCGI et GPCGFG;
- „Règles d’Ethique Professionnelle“ der Schweizerischen Vereinigung Unabhängiger Finanzberater (SVUF).
Für die konkrete Umsetzung und Kontrolle dieser Regelwerke sind die jeweiligen Branchenorganisationen verantwortlich. Diese definieren auch, für wen die Regelwerke gelten. Die unabhängige Vermögensverwaltung wird in der Schweiz abgesehen von geldwäschereirechtlichen Belangen nicht beaufsichtigt.