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Internationale Sanktion

Anpassung der Verordnungsanhänge über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea)

Das Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement hat am 12. Mai 2009 die Anhänge zur Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) angepasst (SR 946.231.127.6). Im Anhang 3 wurden die Namen von 2 Unternehmen und eine Bank aufgenommen. Die Anpassung tritt am 15. Mai 2009 in Kraft. Die Anhänge sind auf der Homepage des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) abrufbar.

Die Finanzintermediäre werden aufgefordert, dem Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) gemäss den Vorschriften der Verordnung über Massnahmen gegenüber der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) (SR 946.231.127.6) solche Geschäftsbeziehungen zu melden und die entsprechenden Vermögenswerte zu blockieren.
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