Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) stellt mit Verfügung vom 22. Januar 2009 fest, dass Ronny Pecik sen. und Georg Stumpf als organisierte Gruppe im Rahmen ihres zwischen Ende 2006 und Anfang 2007 realisierten Beteiligungsaufbaus an der Sulzer AG ihre Offenlegungspflichten nach Art. 20 Börsengesetz verletzt haben. Die FINMA wird konsequenterweise, von Gesetzes wegen, beim Eidg. Finanzdepartement eine entsprechende Strafanzeige erstatten.
Nach Abschluss des umfassenden Ermittlungs- und Verwaltungsverfahrens stellt die FINMA mittels Feststellungsverfügung fest, dass namentlich Ronny Pecik sen. unter missbräuchlichem Einsatz von formal auf Barausgleich lautenden Optionen Aktien der Sulzer AG erwarb bzw. kontrollierte sowie Optionen mit Barausgleich in Optionen mit Realerfüllung konvertierte. Da Ronny Pecik sen. und der Mitbeteiligte Georg Stumpf sich auf diese Weise die potentielle Kontrolle über die mit den Aktien verbundenen bzw. durch die Optionen mit Realerfüllung vermittelten Stimmrechte einräumten, sind diese Positionen Ronny Pecik sen. und Georg Stumpf zuzurechnen. Bei einer derart ausgestalteten Strategie handelt es sich um einen indirekten Erwerb im Sinne der Börsengesetzgebung, welcher der Offenlegungspflicht unterliegt.
Investoren wie Ronny Pecik sen. und Georg Stumpf unterstehen einer Teilaufsicht der FINMA und können beschränkt mittels aufsichtsrechtlicher Massnahmen belangt werden. Mit dem Erlass einer Feststellungsverfügung gegen Investoren kann die FINMA die Verfahrenshoheit über die Abklärungen und Verfahrensschritte behalten und eine Verfügung erlassen, mit welcher die Verletzung der Offenlegungsvorschriften festgestellt und den interessierten bzw. betroffenen Marktteilnehmern im Sinne der gebotenen Transparenz und Lauterkeit des Marktes kommuniziert werden kann. Eine solche Verfügung kann vor dem Bundesverwaltungsgericht und anschliessend dem Bundesgericht angefochten werden. Die vorliegende Verfügung vom 22. Januar 2009 wird nach Eintritt der Rechtskraft veröffentlicht werden.
Mit einer zweiten Verfügung vom 22. Januar 2009 stellt die FINMA fest, dass die Zürcher Kantonalbank (ZKB) im Zusammenhang mit der Emission und dem Handel in Effekten der Sulzer AG aufsichtsrechtliche Pflichten schwerwiegend verletzte. Namentlich unterstützte die ZKB in unzulässiger Weise Ronny Pecik sen. bei dem Beteiligungsaufbau an der Sulzer AG. Ferner hat die FINMA in diesem Zusammenhang verschiedene organisatorische Mängel bei der ZKB festgestellt. Diese Mängel wurden von der ZKB zwischenzeitlich behoben.
Mit der Verfügung gegen die ZKB wird das erste Verfahren gegen Banken, die in Transaktionen in Effekten der Sulzer AG involviert waren, abgeschlossen. Die Verfahren betreffend die Deutsche Bank AG Zweigniederlassung Zürich und die NZB Neue Zürcher Bank sind zur Zeit hängig.
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