Enforcementverfahren gegen unerlaubt tätige Finanzmarktteilnehmer

Die FINMA führt jährlich eine Vielzahl von Enforcementverfahren gegen unerlaubt tätige Finanzmarktteilnehmer sowie deren Eignerinnen und Eigner, Organe und Mitarbeitenden. Über solche Verfahren informiert die FINMA die Öffentlichkeit gemäss ihrer Leitlinien zur Kommunikation.

Nach Abschluss ihrer formlosen Abklärungen entscheidet die FINMA, ob ein Enforcementverfahren zu eröffnen ist.

Ablauf von Enforcementverfahren

  • Die FINMA teilt die Verfahrenseröffnung den Parteien zusammen mit den mutmasslichen Gesetzesverletzungen mit. Ab Verfahrenseröffnung kommen den Parteien die Parteirechte und Parteipflichten nach Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVG) zu.

  • Im Rahmen des Verfahrens werden umfassende Beweise erhoben. Oftmals geschieht dies durch die Mandatierung einer oder eines Untersuchungsbeauftragten.

  • Am Ende der Beweisaufnahme können die Parteien zum Beweisergebnis, das heisst in der Regel zum Bericht der oder des Untersuchungsbeauftragten, Stellung nehmen. In der Regel werden sie zugleich aufgefordert, sich auch zu den von der FINMA ins Auge gefassten Massnahmen zu äussern.

  • Gestützt auf das Beweisergebnis und die Stellungnahme entscheidet die FINMA über die anzuordnenden Massnahmen gegen unerlaubt tätige Unternehmen und Personen und erlässt eine entsprechende Verfügung.

Grundsätzlich keine öffentliche Information zu Enforcementverfahren

Die FINMA führt jährlich eine Vielzahl von Enforcementverfahren gegen unerlaubt tätige Unternehmen und Personen. Sie kommuniziert in der Regel nicht zu einzelnen Enforcementverfahren. Ausgenommen sind Fälle von besonderem aufsichtsrechtlichem Interesse. Die FINMA hat diesbezüglich Leitlinien zur Kommunikation verabschiedet.

Die FINMA veröffentlichte bis 2018 zudem jährlich einen  Enforcementbericht, in dem sie anhand anonymisierter Fälle einen vertieften Einblick in ihre Enforcementpraxis gab. Seither finden sich diese Informationen als Datenbank zur Kasuistik, als Datenbank zu den Gerichtsentscheiden sowie als Rubrik mit Zahlen und Statistiken zum Enforcement.

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