Mit der Veröffentlichung einer Kasuistik legt die FINMA Rechenschaft über ihre Aktivitäten in der Rechtsdurchsetzung ab. Die Kasuistik beinhaltet anonymisierte Kurzzusammenfassungen der behandelten Fälle, die mit einer Verfügung abgeschlossen wurden. Zusätzlich publiziert sie Angaben zu relevanten Gerichtsentscheiden. Diese Publikationsform ersetzt die für die Jahre 2014 bis 2018 veröffentlichten Enforcementberichte.
Aufgrund von gesetzlichen Einschränkungen darf die FINMA nur unter besonderen Umständen über Verfahren gegen einzelne Unternehmen oder Personen informieren. Daher anonymisiert die FINMA ihre Berichterstattung dahingehend, dass die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Individuen gewahrt werden.
Zahlen und Statistiken zum Enforcement legt die FINMA in einer eigenen Rubrik übersichtlich offen.