Amtshilfeersuchen der FINMA

Die Schweizer Amtshilfebestimmungen erlauben der FINMA, ausländische Finanzmarktaufsichtsbehörden zu ersuchen, im Ausland vorhandene Informationen zu übermitteln. Dies erleichtert der FINMA die Umsetzung der Finanzmarktgesetze.

Die FINMA bittet ausländische Aufsichtsbehörden mittels Amtshilfegesuchen um Informationen zu unerlaubt tätigen Finanzintermediären sowie zur Markt- und Institutsaufsicht. Unter anderem tut sie dies bei Abklärungen, die börsenrechtliche Regeln zum Marktverhalten betreffen. 2022 konnte die FINMA 25 Amtshilfeersuchen abschliessen; davon 11 im bewilligten Bereich, 8 im Bereich unerlaubte Tätigkeit und 6 im Bereich Marktaufsicht.

 

 

Abgeschlossene Amtshilfebegehren der FINMA nach Bereich, 2021–2022 (Amtshilfeersuchen)

 Amtshilfegesuche nach Bereich

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