Die FINMA bittet ausländische Aufsichtsbehörden mittels Amtshilfegesuchen um Informationen zu unerlaubt tätigen Finanzintermediären sowie zur Markt- und Institutsaufsicht. Unter anderem tut sie dies bei Abklärungen, die börsenrechtliche Regeln zum Marktverhalten betreffen. 2024 konnte die FINMA 34 Amtshilfeersuchen abschliessen; davon 21 im bewilligten Bereich, 4 im Bereich unerlaubte Tätigkeit und 9 im Bereich Marktaufsicht.
