2025-40

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Partei X AG, A und B (natürliche Personen)
Bereich Unerlaubt tätige Finanzmarktanbieter
Thema andere
Zusammenfassung

Aufgrund Verdachts auf unerlaubte Ausübung einer Versicherungstätigkeit setzte die FINMA zur Abklärung des Sachverhaltes bei der X AG, A und B einen Untersuchungsbeauftragten ein. Die Tätigkeit der X AG bestand darin, verschiedene Arten von juristischen Abonnements für Privatpersonen und Unternehmen anzubieten, die gegen Bezahlung eines jährlichen Beitrags Zugang zu verschiedenen Dienstleistungen in der Höhe der im Abonnementsbeitrag enthaltenen Anzahl Stunden gewährten. Wurden die im Abonnement enthaltenen Stunden überschritten, hatte die Kundin oder der Kunde zu dem vorgesehenen Stundenansatz weiterhin Zugang zu den Dienstleistungen der X AG. Das Verfahren ergab, dass der Stundenansatz künstlich tief war und dass diese Tarifierung bewusst gewählt wurde, um möglichst wenige Überschreitungen der im Beitrag enthaltenen Stunden zu bewirken. Die Struktur der X AG ermöglichte es ihr nicht, alle gegenüber ihren Abonnentinnen und Abonnenten eingegangen Verpflichtungen zu erfüllen, und die Parteien wussten, dass nur ein kleiner Teil ihrer Kundinnen und Kunden ihr Abonnement tatsächlich nutzte. Die FINMA konnte somit feststellen, dass die von der X AG, A und B ausgeführte Tätigkeit die von der Rechtsprechung festgelegten Voraussetzung erfüllte, um als Versicherungstätigkeit im Sinne des VAG zu qualifizieren.

Massnahmen

Feststellung (Art. 32 Abs. 1 FINMAG); Publikation der Unterlassungsanweisung gegen A für die Dauer von sechs Jahren und gegen B für die Dauer von drei Jahren (Art. 34 FINMAG)

Rechtskraft

Die Verfügung ist rechtskräftig, nachdem eine der Parteien ihre Beschwerde zurückgezogen hat.

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Entscheiddatum 27.05.2025
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