| Partei | Anleger A, B und C (natürliche Personen); Fondsleitung X, Depotbank Y (juristische Personen) |
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| Bereich | Bewilligter Bereich |
| Thema | andere |
| Zusammenfassung | Die Fondsleitung X mit Zustimmung der Depotbank Y ersuchte im Jahr 2025 für einen von ihr verwalteten Anlagefonds bei der FINMA um die Genehmigung von Änderungen des Fondsvertrags (Art. 27 Abs. 1 KAG). Nach der Publikation der geplanten Änderungen erhoben drei natürliche Personen A, B, C, welche Anteile des Fonds hielten, bei der FINMA Einwendungen dagegen, worauf diese ein Verfahren eröffnete (Art. 27 Abs. 3 KAG). Die FINMA kam zum Schluss, dass die geplanten Fondsvertragsänderungen gesetzeskonform sind und die Interessen der Anleger A, B, C dadurch nicht übermässig beeinträchtigt werden. Die Anlagepolitik des Fonds war bereits bisher sehr breit formuliert und erlaubte verschiedene Investitionen, ohne prozentuale Vorgaben zu machen. Gemäss Einschätzung der FINMA waren die vorgesehenen Anpassungen des Fondsvertrags im Wesentlichen konkretisierender Natur und stellten keine materielle Erweiterung der Anlageobjekte dar. Die FINMA wies die Einwendungen daher ab und genehmigte die geplanten Fondsvertragsänderungen (Art. 27 Abs. 1 KAG). |
| Massnahmen | Abweisung der Einwendungen sowie Genehmigung der geplanten Fondsvertragsänderungen (Art. 27 Abs. 1 und Abs. 3 KAG) |
| Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Kommunikation | - |
| Entscheiddatum | 19.12.2025 |