2025-01

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Partei Versicherung X
Bereich Bewilligter Bereich
Thema andere
Zusammenfassung

Die Versicherung X beantragte eine Änderung ihres Geschäftsplans, um den Tarif ihres Produkts Y im Bereich Taggeld aufgrund der gestiegenen Gesundheitskosten in Zusammenhang mit diesem Produkt anzupassen. Die FINMA wies dieses Gesuch mit der Begründung ab, dass X die entsprechende exogene Teuerung nicht nachweisen konnte. Dabei darf die Bestimmung der exogenen Teuerung nicht einzig auf dem Produkt Y selbst basieren, ohne dass eine angemessene Korrektur hinsichtlich der für das Produkt Y beobachteten Kostenentwicklung berücksichtigt wird.

Massnahmen

Abweisung der beantragten Änderung des Geschäftsplans (Tarifanpassung) (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG)

Rechtskraft

Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig.

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Entscheiddatum 17.01.2025
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