| Partei | Versicherung X |
|---|---|
| Bereich | Bewilligter Bereich |
| Thema | andere |
| Zusammenfassung | Die Versicherung X beantragte eine Änderung ihres Geschäftsplans, um den Tarif ihres Produkts Y im Bereich Taggeld aufgrund der gestiegenen Gesundheitskosten in Zusammenhang mit diesem Produkt anzupassen. Die FINMA wies dieses Gesuch mit der Begründung ab, dass X die entsprechende exogene Teuerung nicht nachweisen konnte. Dabei darf die Bestimmung der exogenen Teuerung nicht einzig auf dem Produkt Y selbst basieren, ohne dass eine angemessene Korrektur hinsichtlich der für das Produkt Y beobachteten Kostenentwicklung berücksichtigt wird. |
| Massnahmen | Abweisung der beantragten Änderung des Geschäftsplans (Tarifanpassung) (Art. 4 Abs. 2 Bst. r i.V.m. Art. 5 Abs. 1 VAG) |
| Rechtskraft | Die Verfügung wurde nicht angefochten und ist rechtskräftig. |
| Kommunikation | - |
| Entscheiddatum | 17.01.2025 |